Die jüngste Verordnung Nr. 11211 vom 26. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Unternehmensvereinbarungen zur Übernahme provinzieller Vereinbarungen zur Lohnanpassung im Agrarsektor. Diese Entscheidung fügt sich in den regulatorischen Rahmen ein, der durch das Gesetzesdekret Nr. 103 von 2021, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 125 von 2021, dargelegt wurde, und befasst sich mit der authentischen Auslegung von Artikel 10 des Gesetzes Nr. 199 von 2016.
Die zentrale Frage betraf die Gültigkeit von Unternehmensvereinbarungen, die bei ausschließlicher Unterzeichnung durch den Unternehmerverband, dem das Unternehmen, das die Provinzvereinbarung unterzeichnet hat, angehört, abgeschlossen wurden. Insbesondere stellt die Verordnung klar, dass solche Vereinbarungen gemäß dem ius superveniens als rechtmäßig abgeschlossen gelten können, auch wenn sie nach einem bestimmten Datum unterzeichnet wurden, sofern dies vor dem Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes des Gesetzesdekrets geschah.
(Vorteile, Ausnahmen, Vergünstigungen) Provinzielle Vereinbarungen zur Lohnanpassung – Agrarsektor – Art. 3-ter des Gesetzesdekrets Nr. 103 von 2021, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 125 von 2021 – Auslegung von Art. 10 des Gesetzes Nr. 199 von 2016 – Ius superveniens – Unternehmensvereinbarungen zur Übernahme provinzieller Vereinbarungen – Auswirkungen auf solche Unternehmensvereinbarungen. Gemäß dem ius superveniens gemäß Art. 3-ter des Gesetzesdekrets Nr. 103 von 2021, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 125 von 2021, zur authentischen Auslegung von Art. 10 des Gesetzes Nr. 199 von 2016 in Bezug auf provinzielle Vereinbarungen zur Lohnanpassung im Agrarsektor sind Unternehmensvereinbarungen zur Übernahme besagter provinzieller Vereinbarungen auch bei ausschließlicher Unterzeichnung durch den Unternehmerverband, dem das betreffende und die Provinzvereinbarung unterzeichnende Unternehmen angehört, als rechtmäßig abgeschlossen anzusehen und können, wenn sie ein schrittweises Anpassungsprogramm vorsehen, durch Vereinbarungen ergänzt werden, die auch nach dem 17. Oktober 2001 unterzeichnet wurden, sofern dies vor dem Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes des genannten Gesetzesdekrets geschah.
Dieses Urteil hat verschiedene Auswirkungen auf den Agrarsektor und die dort tätigen Unternehmen. Erstens bietet es mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit von Unternehmensvereinbarungen, die provinzielle Bestimmungen übernehmen. Unternehmen können sich daher sicherer fühlen, solche Vereinbarungen abzuschließen, da sie wissen, dass ihre Gültigkeit durch die Anwesenheit nur eines Unternehmerverbandes nicht beeinträchtigt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11211 von 2024 einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Klarheit bei der Verwaltung von Lohnvereinbarungen im Agrarsektor darstellt. Sie liefert nicht nur klare Anleitungen für Unternehmen, sondern trägt auch zur Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte bei und fördert ein gerechteres und faireres Arbeitsumfeld. Unternehmen und Branchenverbände werden daher aufgefordert, die Auswirkungen dieses Urteils bei ihrer zukünftigen Gestaltung von Arbeitsbeziehungen und Lohnvereinbarungen zu berücksichtigen.