Die Verordnung Nr. 10421 vom 17. April 2024 des Obersten Kassationsgerichts befasst sich mit einem grundlegenden Thema des Zivilrechts: der Bestimmung der Zuständigkeit in Bezug auf gemischte Verträge. Diese Entscheidung bietet Denkanstöße, wie Parteien ihre rechtliche Position gestalten können, insbesondere bei komplexen Verträgen, die mehrere Vertragsarten vereinen.
Das Gericht hat mit seinem Berichterstatter P. S. entschieden, dass für die Bestimmung der Zuständigkeit in einem Rechtsstreit, der einen gemischten Vertrag betrifft, der Inhalt der vom Kläger gestellten Anträge zu berücksichtigen ist. Dieser Ansatz weicht von der traditionellen Anwendung der spezifischen Zuständigkeitsregeln ab, die für kombinierte typische Verträge gelten, welche ihre Autonomie verlieren und in den konkreten Sachverhalt des atypischen Rechtsgeschäfts einfließen.
Im Allgemeinen. Für die Bestimmung der Zuständigkeit in Bezug auf eine Klage, die einen gemischten Vertrag betrifft, ist der Inhalt der vom Kläger gestellten Anträge zu berücksichtigen, wobei von der spezifischen Zuständigkeitsregel, die für jeden der kombinierten typischen Verträge festgelegt ist, abzusehen ist, da diese ihre Autonomie verloren haben und in den konkreten Sachverhalt des atypischen Rechtsgeschäfts eingeflossen sind. Stattdessen kann auf das von den Parteien vereinbarte Gerichtsstandsabkommen verwiesen werden. (In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof bei einem gemischten Vertrag über Verkauf, Lagerung und Unternehmenspacht die Anwendbarkeit der Artikel 21 und 447-bis der Zivilprozessordnung und die zwingende Regelung der Zuständigkeit für die Unternehmenspacht ausgeschlossen und stattdessen die Zuständigkeit des vereinbarten Gerichtsstands anerkannt).
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung des von den Parteien vereinbarten Gerichtsstands als Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten aus gemischten Verträgen. Diese Wahl wird in einem Kontext, in dem die Parteien spezifische Bedürfnisse und Präferenzen bezüglich des Gerichtsstands haben können, entscheidend. Auf diese Weise können die Parteien Unsicherheiten und mögliche Zuständigkeitskonflikte vermeiden und so eine größere Rechtssicherheit gewährleisten.
Die Verordnung Nr. 10421 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Verständnis komplexer vertraglicher Dynamiken und der damit verbundenen gerichtlichen Zuständigkeiten dar. Die Möglichkeit, auf den vereinbarten Gerichtsstand zu verweisen, und die Berücksichtigung des Inhalts der vom Kläger gestellten Anträge sind Elemente, die die Beilegung von Streitigkeiten erheblich beeinflussen können. Es ist daher für Unternehmen und Fachleute des Rechtswesens von grundlegender Bedeutung, diese Hinweise zu beachten, um eine effektive und bewusste Verwaltung von gemischten Verträgen zu gewährleisten.