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Dienstleistungskonzession und öffentliche Auftragsvergabe: Kommentar zu Urteil Nr. 9818 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Dienstleistungsvergabe und öffentliche Auftragsvergabe: Kommentar zum Urteil Nr. 9818 von 2024

Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 9818 vom 11. April 2024 bietet eine wichtige Klarstellung zu öffentlichen Verträgen, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Dienstleistungsvergabe und öffentlicher Auftragsvergabe. Diese Unterscheidung ist nicht nur für Wirtschaftsakteure, sondern auch für die öffentliche Verwaltung, die sich in einem immer komplexeren regulatorischen Umfeld zurechtfinden muss, von grundlegender Bedeutung.

Die Unterscheidung zwischen Dienstleistungsvergabe und öffentlicher Auftragsvergabe

Nach dem Urteil unterscheidet sich die Dienstleistungsvergabe deutlich von der öffentlichen Dienstleistungsvergabe. Insbesondere betrifft die öffentliche Auftragsvergabe Dienstleistungen, die für die öffentliche Verwaltung erbracht werden, während sich die Dienstleistungsvergabe direkt an die Nutzer richtet. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er die Art der Vergütung und das Managementrisiko beeinflusst.

Im Allgemeinen unterscheidet sich die Dienstleistungsvergabe von der öffentlichen Dienstleistungsvergabe dadurch, dass letztere in der Regel Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung und nicht für die Nutzer betrifft, nicht die Übertragung des Verwaltungsrechts als Gegenleistung beinhaltet und schließlich aufgrund der Vergütungsmodalitäten nicht dazu führt, dass der Auftragnehmer das Managementrisiko übernimmt. (In diesem Fall qualifizierte der Oberste Kassationsgerichtshof die Beziehung zwischen der Zoll- und Monopolbehörde und den Zertifizierungsstellen für die Gesetzeskonformität von legalen Glücksspielgeräten und -vorrichtungen als Dienstleistungsvergabe, wobei die Tatsache hervorgehoben wurde, dass die von diesen Stellen ausgeübte Tätigkeit, die sich an alle Akteure des Sektors richtet, direkt von denjenigen vergütet wird, die sie angefordert haben).

Dieser Abschnitt unterstreicht, wie das Gericht die Natur einer Dienstleistungsvergabe in der Beziehung zwischen der Zoll- und Monopolbehörde und den Zertifizierungsstellen anerkannt hat, und betont, dass diese Stellen in einem direkten kommerziellen Kontext und nicht über die öffentliche Verwaltung tätig sind.

Rechtliche und gerichtliche Referenzen

Das Urteil stützt sich auf eine solide rechtliche Grundlage und verweist auf das Königliche Dekret von 1931 und das Gesetz Nr. 388 von 2000, die die rechtlichen Grenzen von Vergaben und öffentlichen Aufträgen festlegen. Darüber hinaus bestätigt der Verweis auf frühere gerichtliche Entscheidungen, wie die Urteile Nr. 9139 von 2015 und Nr. 8692 von 2022, die Kontinuität der Ausrichtung des Gerichts in dieser Angelegenheit.

  • Grundlegende Unterscheidung zwischen Dienstleistungsvergabe und öffentlicher Auftragsvergabe
  • Managementrisiko und Vergütungsmodalitäten
  • Auswirkungen für die öffentliche Verwaltung und die Akteure des Sektors

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 9818 von 2024 einen wichtigen Schritt im Verständnis des italienischen Verwaltungsrechts darstellt und die Unterschiede zwischen Dienstleistungsvergabe und öffentlicher Auftragsvergabe klärt. Für die Akteure des Sektors ist es unerlässlich, diese Unterscheidungen zu verstehen, um sich effektiv im rechtlichen und vertraglichen Umfeld zurechtzufinden. Das Urteil bietet nicht nur eine praktische Anleitung, sondern unterstreicht auch die Bedeutung einer korrekten Auslegung der Vorschriften, die für die Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Funktionierens der öffentlichen Dienste von grundlegender Bedeutung ist.

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