Das Urteil Nr. 9178 vom 5. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einer entscheidenden Frage bezüglich der Zuständigkeit des Friedensrichters und der Behandlung von Berufungen gegen Entscheidungen über die Zuständigkeit. Die Entscheidung klärt die Unzulässigkeit des negativen Zuständigkeitskonflikts, der vom Gericht im Falle einer Berufung gegen eine Zuständigkeitsablehnung erhoben wird, und legt grundlegende Prinzipien fest, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen.
Die Frage der Zuständigkeit wird durch die Zivilprozessordnung (c.p.c.) geregelt, insbesondere durch die Artikel 42, 43, 45 und 50. Diese Artikel legen die allgemeinen Regeln bezüglich der Zuständigkeit und der Anfechtung von Entscheidungen des Friedensrichters fest. Das Gericht bezieht sich in dem vorliegenden Urteil auf diese Artikel, um seine Position zur Unzulässigkeit des negativen Konflikts zu untermauern.
Im Allgemeinen. Im Falle einer Berufung gegen eine Entscheidung des Friedensrichters, die die Zuständigkeit ablehnt, ist der vom Gericht erhobene negative Zuständigkeitskonflikt unzulässig, da dieses Recht gemäß Art. 45 c.p.c. nur dem Gericht zusteht, das nach einer Zuständigkeitsablehnung zur Wiederaufnahme des Verfahrens angerufen wird; daraus ergibt sich die Rückgabe der Akten an das Gericht, wobei die Parteien nicht verpflichtet sind, das Verfahren wieder aufzunehmen, da die Initiative vom Berufungsgericht ausgeht.
Dieser Leitsatz besagt, dass das Gericht im Falle einer Berufung gegen eine Zuständigkeitsablehnung durch den Friedensrichter keinen negativen Zuständigkeitskonflikt erheben kann. Dieses Recht ist tatsächlich dem Gericht vorbehalten, das nach der Zuständigkeitsablehnung angerufen wird. Das bedeutet, dass im Falle einer Zuständigkeitsablehnung durch einen Friedensrichter nicht das Gericht für die Wiederaufnahme des Verfahrens zuständig ist; stattdessen müssen die Akten an das zuständige Gericht zurückgegeben werden, ohne dass die Parteien weiter tätig werden müssen.
Das Urteil hat verschiedene praktische Auswirkungen für Juristen und Parteien, die an einem Rechtsstreit beteiligt sind. Die wichtigsten sind: