Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Vertragsauslegung: Kommentar zur Verfügung Nr. 8940 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Auslegung von Verträgen: Kommentar zur Verordnung Nr. 8940 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 8940 vom 04. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Reflexion über die Grundsätze der Vertragsauslegung dar, mit besonderem Augenmerk auf den wörtlichen Sinn der Worte und die gemeinsame Absicht der Vertragsparteien. Diese Entscheidung bietet auch für Fachleute und Bürger, die sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Verträgen befassen, nützliche Denkanstöße.

Der Wörtliche Sinn der Worte und die Vertragsauslegung

Das Gericht unter dem Vorsitz von M. Mocci und mit L. Varrone als Berichterstatter hielt es für unerlässlich, dass die Auslegung eines Vertrags unter Berücksichtigung der wörtlichen Bedeutung der verwendeten Worte erfolgt. Gemäß Artikel 1363 des Zivilgesetzbuches ist es notwendig, den gesamten Verhandlungskontext zu analysieren, um den Willen der Parteien vollständig zu verstehen. Dieser Ansatz hilft, Missverständnisse zu vermeiden und stellt sicher, dass die Vertragsklauseln kohärent und in Bezug zueinander bewertet werden.

Wörtlicher Sinn der Worte – Begriff – Gesamte Formulierung der Verhandlungserklärung – Mehrere Klauseln – Verbindung und Vergleich – Notwendigkeit – Anwendung weiterer Kriterien der funktionalen Auslegung und nach Treu und Glauben – Notwendigkeit – Grundlage. Im Hinblick auf die Vertragsauslegung muss die gemeinsame Absicht der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wörtlichen Sinns der Worte gesucht werden, der im Lichte des gesamten Verhandlungskontexts gemäß Art. 1363 ZGB zu prüfen ist, sowie der Kriterien der subjektiven Auslegung gemäß Art. 1369 und 1366 ZGB, die darauf abzielen, die Feststellung der Bedeutung der Vereinbarung im Einklang mit ihrem praktischen Zweck oder ihrer konkreten Ursache zu ermöglichen bzw. – durch ein Verhalten, das von Loyalität und der Wahrung der Interessen des anderen geprägt ist – spitzfindige Auslegungen auszuschließen, die eine Bedeutung ergeben, die im Widerspruch zu den Interessen steht, die die Parteien durch den Abschluss der Verhandlung schützen wollten.

Grundsätze von Treu und Glauben und Kohärenz bei der Verhandlung

Ein weiterer entscheidender Aspekt der Verordnung betrifft die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben und Loyalität, wie sie in den Artikeln 1366 und 1369 des Zivilgesetzbuches vorgesehen sind. Diese Grundsätze sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Vertragsauslegungen nicht nur technisch, sondern auch unter Achtung der gegenseitigen Interessen der Parteien erfolgen. Das Gericht betont, dass eine spitzfindige Auslegung, die die Substanz der Vereinbarung ignoriert, nicht nur unzureichend ist, sondern auch für die Partei, die sich auf die Vereinbarung verlassen hat, nachteilig sein kann.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 8940 von 2024 wichtige Klarstellungen zur Vertragsauslegung liefert und die Bedeutung der Berücksichtigung des wörtlichen Sinns der Worte und des Gesamtkontexts hervorhebt. Die Zentralität von Treu und Glauben und die Kohärenz zwischen den Vertragsklauseln sind grundlegende Elemente, um eine gerechte Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten und die Interessen der Parteien zu schützen. Diese Entscheidung fügt sich in eine Rechtsprechungslinie ein, die darauf abzielt, mehr Gerechtigkeit und Klarheit in Vertragsbeziehungen zu gewährleisten, ein unverzichtbarer Aspekt für die Rechtssicherheit in einem immer komplexeren Geschäftsumfeld.

Anwaltskanzlei Bianucci