Unbefugter Zugriff auf das Strafverfahrensinformationssystem: Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 17820/2025

Das digitale Zeitalter hat die Rechtspflege revolutioniert und die Sicherheit von Informationssystemen, die sensible Daten verwalten, unerlässlich gemacht. Der Kassationsgerichtshof hat mit seinem Urteil Nr. 17820 vom 12. Mai 2025 eine grundlegende Auslegung des Delikts des unbefugten Zugriffs auf ein Computer- oder Telekommunikationssystem geliefert, insbesondere im Hinblick auf das Strafverfahrensinformationssystem (SICP). Diese Entscheidung klärt nicht nur die Grenzen der Rechtswidrigkeit, sondern stärkt auch erheblich den Schutz der von der öffentlichen Verwaltung verwalteten Daten.

Der rechtliche Rahmen: Artikel 615-ter StGB und Datenschutz

Artikel 615-ter des Strafgesetzbuches („Unbefugter Zugriff auf ein Computer- oder Telekommunikationssystem“) sanktioniert jeden, der sich unbefugt Zugang zu einem durch Sicherheitsmaßnahmen geschützten System verschafft. Das Gesetz schützt die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Systemen. Seine Bedeutung hat mit der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen zugenommen. Das vorliegende Urteil konzentriert sich auf die verschärfte Form des Delikts, die anwendbar ist, wenn der Zugriff auf Systeme von „öffentlichem Interesse“ erfolgt, wie das SICP.

Der spezifische Fall: Der Zugriff auf das SICP und seine Qualifizierung

Der Fall betraf den Angeklagten P. D. wegen eines unbefugten Zugriffs auf das Strafverfahrensinformationssystem (SICP). Der Kassationsgerichtshof hob das Urteil des Berufungsgerichts Neapel vom 9. September 2024 teilweise auf. Der Kernpunkt ist die Qualifizierung des SICP als System von „öffentlichem Interesse“, was die Verschärfung gemäß Artikel 615-ter Absatz 3 des Strafgesetzbuches auslöst. Was macht das SICP so schützenswert?

Der Oberste Gerichtshof hat mit Urteil Nr. 17820/2025 klar geantwortet und hervorgehoben:

  • Inhalt: Das SICP verwaltet sensible Daten und Informationen, die direkt mit der Rechtspflege verbunden sind.
  • Verwaltung: Es wird von einer öffentlichen Institution verwaltet, mit einer inhärenten öffentlichen Zweckbestimmung.
  • Zugangsmodalitäten: Der Zugang ist nur autorisierten Personen im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben gestattet, was seine geschützte Natur beweist.

Diese Elemente, so der Kassationsgerichtshof, schließen das SICP in die Systeme von „öffentlichem Interesse“ ein, mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Leitsatzentscheidung des Kassationsgerichtshofs: Ein Grundprinzip für die digitale Sicherheit

Das Urteil Nr. 17820/2025, unter dem Vorsitz von Dr. L. P. und mit Dr. T. M. als Berichterstatter, hat ein grundlegendes Prinzip für den Schutz der Justizinformationssysteme verankert. Hier ist der vollständige Leitsatz:

Der unbefugte Zugriff auf das Strafverfahrensinformationssystem (SICP), das aufgrund seines Inhalts, seines direkten Bezugs zur Rechtspflege, seiner Verwaltung durch eine öffentliche Institution sowie der Zugangsmodalitäten, die nur autorisierten Personen im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben gestattet sind, zu den Systemen von „öffentlichem Interesse“ zählt, stellt das Delikt des unbefugten Zugriffs auf ein Computer- oder Telekommunikationssystem in verschärfter Form dar.

Diese Aussage lässt keinen Zweifel: Unbefugter Zugriff auf das SICP ist ein erschwerter Straftatbestand. Die Begründung wurzelt in der öffentlichen Funktion und der Sensibilität der Informationen. Der implizite Verweis auf Artikel 97 der Verfassung stärkt die Idee, dass die IT-Sicherheit für die ordnungsgemäße Erbringung der Justiz von grundlegender Bedeutung ist. Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen (wie Nr. 47510/2018 und Nr. 16180/2021) und festigt eine Ausrichtung, die darauf abzielt, den Schutz von Daten und für den Staat entscheidenden Systemen zu stärken.

Schlussfolgerungen: Eine Mahnung zum Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung

Das Urteil Nr. 17820/2025 des Kassationsgerichtshofs ist eine wichtige Mahnung für alle, die mit den IT-Systemen der öffentlichen Verwaltung arbeiten. Es unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Zugangsverfahren und Sicherheitsmaßnahmen, andernfalls drohen verschärfte strafrechtliche Sanktionen. Die Qualifizierung des SICP als System von „öffentlichem Interesse“ ist eine Anerkennung seiner lebenswichtigen Funktion für die Justiz und der Notwendigkeit, die Informationen mit größter Entschlossenheit zu schützen. In einer Zeit zunehmender Cyberkriminalität sind Urteile wie dieses unerlässlich, um klare Grenzen zu ziehen und das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit der von den Institutionen verwalteten Daten zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci