Das jüngste Urteil des Berufungsgerichts von Ancona, Nr. 22429 vom 08. August 2024, bietet eine wichtige Reflexion über die Bildung von Kreis- und Institutsranglisten für das ATA-Personal (Hilfs-, Technik- und Verwaltungspersonal) an italienischen Schulen. Insbesondere hat das Gericht die Rechtmäßigkeit des D.M. Nr. 50 von 2021 bestätigt, das Personen, die Militär- oder Ersatzdienst im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet haben, einen erhöhten Punktestand zuweist. Diese Entscheidung wirft bedeutende Fragen hinsichtlich der Gerechtigkeit und der Aufwertung beruflicher Erfahrungen im Schulwesen auf.
Das Berufungsgericht hat das D.M. Nr. 50 von 2021 geprüft und hervorgehoben, dass die Zuweisung höherer Punkte für im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistete Dienste nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig ist, um eine korrekte Aufwertung des Personals zu gewährleisten. Insbesondere lautet die Leitsatz des Urteils:
Bildung von Kreis- und Institutsranglisten der dritten Stufe – D.m. Nr. 50 von 2001 – Punkte für Militär- und Ersatzdienst – Zuweisung höherer Punkte für im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistete Dienste für die Rangliste der gleichen Qualifikation – Rechtmäßigkeit. Im Bereich der Schulbeschäftigung ist für die Bildung von Kreis- und Institutsranglisten der dritten Stufe des ATA-Personals die Bestimmung des D.m. Nr. 50 von 2021 rechtmäßig, die Personen, die Militär- oder Ersatzdienst im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet haben, für die Rangliste der gleichen Qualifikation einen höheren Punktestand zuweist als den, der stattdessen in Fällen zugewiesen wird, in denen diese Dienste nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet wurden.
Diese rechtliche Position wird durch bedeutende rechtliche Verweise wie das Ministerialdekret vom 3. März 2001 und das Gesetzesdekret Nr. 66 von 2010 gestützt. Folglich stellt das Urteil einen Fortschritt bei der Aufwertung der von öffentlichen Bediensteten geleisteten Dienste dar, insbesondere im Schulwesen.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig und verdienen Aufmerksamkeit:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 22429 von 2024 einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall für die Bildung von Ranglisten des ATA-Personals darstellt. Die Anerkennung und Aufwertung des Militär- und Ersatzdienstes ist ein grundlegender Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Schulwesen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts von Ancona bestätigt nicht nur die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmungen, sondern unterstreicht auch die Bedeutung einer korrekten Aufwertung beruflicher Erfahrungen im öffentlichen Dienst. Es wird interessant sein zu beobachten, wie dieses Urteil zukünftige Einstellungspolitiken und Ranglisten im Bildungsbereich beeinflussen wird.