Der Oberste Kassationsgerichtshof befasst sich in seiner Verordnung Nr. 6433 von 2024 mit einer entscheidenden Frage bezüglich des nachehelichen Unterhalts und hebt die Notwendigkeit einer vergleichenden Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten hervor. Insbesondere klärt das Urteil, dass der Unterhalt nicht nur Fürsorgebedürfnisse befriedigen, sondern auch eine Ausgleichs- und Angleichungsfunktion haben muss.
Der vorliegende Fall betrifft A.A. und B.B., ein geschiedenes Ehepaar, das sich nach der Trennung im Streit um die Höhe des nachehelichen Unterhalts befand. Das Berufungsgericht von Florenz hatte zunächst einen Unterhalt von 3.000,00 Euro monatlich zugunsten von B.B. festgelegt und damit den vom Gericht von Florenz festgelegten Betrag reduziert. Dieser Betrag wurde durch die Bewertung des Beitrags des Ehemanns zur Verwaltung des Immobilienvermögens der Ehefrau gerechtfertigt, obwohl letztere über ein beträchtliches Vermögen und erhebliche Schulden verfügte.
Die ausgleichende Funktion des Einkommens der geschiedenen Ehegatten zielt nicht auf die Wiederherstellung des Lebensstandards innerhalb der Ehe ab, sondern auf die Anerkennung der Rolle und des Beitrags des wirtschaftlich schwächeren geschiedenen Ehegatten.
Der Oberste Kassationsgerichtshof befand, dass das Berufungsgericht die Fortzahlung eines nachehelichen Unterhalts zugunsten von B.B. nicht ausreichend begründet hatte, da keine mangelhafte wirtschaftliche Situation nachgewiesen worden sei. Darüber hinaus wurde hervorgehoben, dass die berufliche Tätigkeit des Ehemanns während der Ehe nicht zu einer Erhöhung des Familienvermögens geführt, sondern dieses vielmehr erhalten habe.
Das Urteil Nr. 6433 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt bei der Ausgestaltung der Rechtsvorschriften über nachehelichen Unterhalt dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse jedes Ehegatten und seines Beitrags zum Familienleben, wobei der Ausgleichsfunktion des Unterhalts besondere Bedeutung beigemessen wird. Damit fordert der Oberste Kassationsgerichtshof eine breitere Reflexion über soziale Gerechtigkeit und Fairness in familiären Beziehungen, in einem Kontext, in dem Schulden und Vermögen eine entscheidende Rolle bei Gerichtsentscheidungen spielen.