Das Urteil Nr. 23332 vom 29. August 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von D'Ascola P., markiert einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche, die sich aus Bränden ergeben, die durch Wasserbauwerke verursacht wurden. Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Schäden, die durch solche Bauwerke verursacht wurden, vom Regionalen Wassergericht zu behandeln sind.
Die Streitigkeit betraf eine Klage auf Schadensersatz, die von G. (Allamprese M.) gegen C. (Frascella E. P.) eingereicht wurde, wobei behauptet wurde, der Brand sei durch die unterlassene Beseitigung von Gestrüpp an den Ufern eines Wasserbauwerks verursacht worden. Der Kassationsgerichtshof bekräftigte die Bedeutung von Art. 140, lit. e) des königlichen Dekrets Nr. 1775 von 1933, der die Kriterien für die Zuständigkeitsaufteilung zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Fachgericht festlegt.
Aufteilung der Zuständigkeit zwischen ordentlichem Gericht und Fachgericht – Kriterien – Sachverhalt in Bezug auf eine Klage auf Schadensersatz wegen Brandes. Art. 140, lit. e) des königlichen Dekrets Nr. 1775 von 1933 ist so auszulegen, dass alle Klagen, gleich welcher Begründung, die gegen den Eigentümer oder Betreiber eines Wasserbauwerks gerichtet sind und auf Schadensersatz für einen durch die Art und Weise der Errichtung, des Betriebs oder der Instandhaltung dieses Bauwerks verursachten Schaden abzielen, der Zuständigkeit des Regionalen Wassergerichts übertragen werden. (In Anwendung dieses Grundsatzes hat der Oberste Gerichtshof die Zuständigkeit des Regionalen Wassergerichts in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch wegen eines Brandes erklärt, der nach Ansicht des Klägers durch die unterlassene Beseitigung von auf den Ufern eines Wasserbauwerks gewachsenem Gestrüpp verursacht wurde).
Diese Entscheidung hat erhebliche rechtliche Auswirkungen, da sie klärt, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wasserbauwerken, insbesondere solchen, die Dritten Schäden zufügen können, in einem spezifischen gerichtlichen Kontext behandelt werden müssen. Das Urteil steht im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und den Grundsätzen der rechtlichen Spezialisierung und unterstreicht die Bedeutung des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 23332 vom 29. August 2024 eine wichtige Klarstellung der gerichtlichen Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche wegen Bränden darstellt, die durch Wasserbauwerke verursacht wurden. Es unterstreicht nicht nur die Bedeutung der Spezialisierung von Gerichten, sondern auch die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung von Wasserbauwerken, um die Entstehung von Schäden für Dritte zu vermeiden. Diese Entscheidung ist für Juristen, die in diesem Bereich tätig sind, von grundlegender Bedeutung und trägt zu größerer Rechtssicherheit und Schutz für die Bürger bei.