Das Urteil Nr. 33287 vom 10. Juli 2024, hinterlegt am 29. August 2024, bietet eine wichtige Klarstellung im Bereich der Umweltstraftaten. Insbesondere befasst es sich mit der Unterscheidung zwischen der Ordnungswidrigkeit der Abfallentsorgung und der illegalen Mülldeponie, wobei die Frage unter dem Gesichtspunkt des Verhaltens und der anwendbaren Sanktionen behandelt wird. Dieses Urteil fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, der zunehmend auf den Umweltschutz und die Ahndung rechtswidriger Handlungen, die das Territorium schädigen, achtet.
Gemäß Artikel 256 des Gesetzesdekrets vom 3. April 2006, Nr. 152, ist die Abfallentsorgung nur bei einem spontanen und gelegentlichen Verhalten mit geringen Mengen und auf kleinen Flächen gegeben. Andernfalls, wenn das Verhalten eine systematische Abfallbewirtschaftung impliziert, würde dies eine illegale Mülldeponie darstellen, eine Straftat von größerer Schwere. Das Gericht betont in seiner Begründung, dass zwischen den beiden Straftaten ein Phänomen der "kriminellen Progression" besteht, bei dem das Prinzip der rechtlichen Spezialität dazu führt, dass das strengere Sanktionssystem, das für die illegale Mülldeponie vorgesehen ist, angewendet wird.
Straftaten der unkontrollierten Abfallablagerung und der illegalen Mülldeponie – Inhalt – Unterscheidung – Angabe. Im Bereich der Umweltstraftaten ist die Ordnungswidrigkeit der Abfallentsorgung gemäß Art. 256 Abs. 2 des Gesetzesdekrets vom 3. April 2006, Nr. 152, nur im Falle eines spontanen und rein gelegentlichen Verhaltens gegeben, das geringe Mengen betrifft, kleine Flächen betrifft und keine Abfallbewirtschaftungsaktivitäten oder ihnen vorausgehende Tätigkeiten beinhaltet, andernfalls wäre die Ordnungswidrigkeit der illegalen Mülldeponie gegeben. (In der Begründung präzisierte das Gericht, dass zwischen den beiden Straftaten ein Phänomen der "kriminellen Progression" auftritt, das auf der Grundlage des Spezialitätsprinzips gelöst wird, mit der daraus resultierenden Anwendung des einzigen Sanktionssystems, das für die schwerere Straftat der illegalen Mülldeponie vorgesehen ist).
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Bewältigung rechtlicher Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Umweltstraftaten. Tatsächlich müssen Unternehmen und Privatpersonen besondere Aufmerksamkeit auf die Art und Weise legen, wie sie Abfälle entsorgen, da ein Verhalten, das als gelegentlich erscheinen mag, unter bestimmten Umständen als illegale Mülldeponie eingestuft werden könnte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 33287 von 2024 einen bedeutenden Bezugspunkt für alle darstellt, die sich mit Umweltrecht befassen. Es klärt den Unterschied zwischen Abfallentsorgung und illegaler Mülldeponie und unterstreicht die Bedeutung des Verhaltens und der Umstände, unter denen es auftritt. Die korrekte Auslegung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um Sanktionen zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, ein Thema von wachsender Bedeutung in der öffentlichen Politik und im Strafrecht.