Das jüngste Urteil Nr. 40 von 2019 des Verfassungsgerichtshofs hat wichtige Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Strafen für Drogendelikte aufgeworfen, insbesondere für Taten, die vor dem 30. Dezember 2005 begangen wurden. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen nicht nur auf aktuelle Strafverfahren, sondern auch auf bereits rechtskräftige Verurteilungen, und wirft Fragen zur Rückwirkung des Strafrechts und zum Schutz der Rechte von Verurteilten auf.
Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 40 von 2019 - Auswirkungen - Rechtswidrigkeit der Strafe - Rechtskräftiges Verurteilungsurteil wegen Taten, die vor dem 30. Dezember 2005 begangen wurden - Ausdehnung. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 40 von 2019, das die Verfassungswidrigkeit von Art. 73, Absatz 1, des Gesetzesdekrets Nr. 309 vom 9. Oktober 1990 feststellt, in Bezug auf den Mindeststrafrahmen, der auf acht Jahre Freiheitsstrafe anstatt auf sechs Jahre festgelegt wurde, muss die auf der Grundlage des zuvor geltenden Strafrahmens verhängte Strafe als rechtswidrig angesehen werden, auch in Bezug auf Taten, die vor dem 30. Dezember 2005 begangen wurden. (In der Begründung hat der Gerichtshof klargestellt, dass, obwohl die genannte Feststellung der Verfassungswidrigkeit ihren Ursprung im Strafrahmen hat, der sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nr. 32 von 2014 ergab, keine weiteren Einschränkungen oder Bedingungen für seine Anwendung festgelegt wurden).
Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Mindeststrafrahmen von acht Jahren Freiheitsstrafe, der in Art. 73, Absatz 1, des Gesetzesdekrets Nr. 309/1990 vorgesehen ist, verfassungsrechtlich rechtswidrig ist. Dies bedeutet, dass bereits ergangene Verurteilungen, die auf diesem Strafrahmen beruhen, angefochten werden können, was den Weg für mögliche Anträge auf Überprüfung rechtskräftiger Verurteilungen ebnet.
Dieses Urteil hat verschiedene Auswirkungen auf das italienische Strafrecht, darunter:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 40 von 2019 des Verfassungsgerichtshofs nicht nur eine Gesetzesbestimmung für rechtswidrig erklärt hat, sondern auch eine entscheidende Debatte über die Rechtmäßigkeit von Strafen im Kontext des italienischen Strafrechts eröffnet hat. Seine rückwirkende Anwendung bietet neue Möglichkeiten für Verurteilte und stellt eine wichtige Entwicklung in der italienischen Rechtsprechung dar, die mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit übereinstimmt.