Kürzlich hat der Oberste Kassationsgerichtshof eine bedeutende Anordnung bezüglich des Widerrufs des Scheidungsunterhalts erlassen. Das betreffende Urteil, Cass. civ., Sez. I, Ord. Nr. 26751 vom 15.10.2024, liefert wichtige Klarstellungen zu den Beweisvoraussetzungen, die zur Unterstützung des Antrags auf Widerruf des Scheidungsunterhalts erforderlich sind, und legt den Schwerpunkt auf die Beweislast und die Zulassung von Beweisanträgen.
Im vorliegenden Fall beantragte A.A. den Widerruf des Scheidungsunterhalts in Höhe von 1.750,00 Euro monatlich mit der Begründung, dass sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert hätten und die Begünstigte, B.B., durch Erbschaft ein beträchtliches Vermögen erworben habe. Sowohl das Tribunal von Bergamo als auch das Berufungsgericht von Brescia wiesen jedoch den Antrag auf Widerruf zurück, da die von A.A. vorgelegten Beweise als unzureichend erachtet wurden.
Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, dass der Kläger nicht nachgewiesen habe, dass neue Tatsachen eingetreten seien, die die Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten erheblich beeinträchtigen würden.
Das Gericht hob hervor, dass die Beweislast bei demjenigen liege, der den Widerruf des Scheidungsunterhalts beantrage. Insbesondere machte der Kläger geltend, dass das Berufungsgericht entscheidende Beweise, wie die Vermögenssteigerung von B.B., die durch die Einsichtnahme in die Steuerbehörde belegt sei, nicht berücksichtigt habe. Die von A.A. gestellten Beweisanträge wurden von den Richtern jedoch als explorativer Natur erachtet und reichten nicht aus, um die Vermögensverhältnisse der Gegenpartei nachzuweisen.
Zusammenfassend hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Berufung von A.A. stattgegeben und den Grund für die Anfechtung bezüglich der Nichtprüfung einer entscheidenden Tatsache als begründet erachtet. Dieser Schritt unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Beweise und der Beweisanträge bei der Bewertung von Anträgen auf Widerruf von Scheidungsunterhaltszahlungen. Das Gericht hat den Fall daraufhin an das Berufungsgericht von Brescia zurückverwiesen und es aufgefordert, die vorgelegten Beweise erneut zu prüfen.