Das jüngste Urteil Nr. 33749 vom 27. April 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat unter Juristen beachtliches Interesse hervorgerufen, insbesondere im Hinblick auf die Straftat der externen Beteiligung an einer Mafiavereinigung. Diese Entscheidung liefert in der Tat wichtige Hinweise auf die Natur dieser Straftat, die als potenziell dauerhaft gilt, und auf die kollusiven Dynamiken, die zwischen den beteiligten Personen und der Mafiavereinigung bestehen können.
Die externe Beteiligung an einer Mafiavereinigung, geregelt in Art. 416-bis des Strafgesetzbuches, liegt vor, wenn eine externe Person, auch indirekt, an der Tätigkeit der Mafiaorganisation teilnimmt und somit zu deren operativer Tätigkeit beiträgt. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass die externe Beteiligung als eine Straftat potenziell dauerhafter Natur angesehen werden kann, da die rechtswidrige Handlung je nach Stabilität der Beziehungen, die zwischen dem Angeklagten und der Mafiavereinigung bestehen, fortgesetzt werden kann.
Mafiavereinigung - Externe Beteiligung - Natur - Potenziell dauerhafte Straftat - Sachverhalt. Die externe Beteiligung an einer Mafiavereinigung ist eine Straftat potenziell dauerhafter Natur. (In der Begründung präzisierte das Gericht, dass auch der politisch-mafiöse Pakt, der auf "Stimmen gegen Gefälligkeiten" abzielt, wie andere kollusive Beziehungen, die zwischen dem externen Beteiligten und der Vereinigung zur Erzielung gegenseitiger Vorteile bestehen können, zu einem gelegentlichen und begrenzten Verhältnis führen kann, wenn er sich auf eine einzelne Wahlkampfveranstaltung bezieht, oder zu stabileren und fortlaufenderen synallagmatischen Formen im Laufe der Zeit).Die Auswirkungen des Urteils
Dieses Urteil hat verschiedene praktische Auswirkungen. Erstens hat das Gericht hervorgehoben, wie kollusive Beziehungen unterschiedliche Formen annehmen können: von einem einfachen Gefälligkeitsaustausch in Wahlkontexten bis hin zu strukturierteren und fortlaufenden Beziehungen. Dies bedeutet, dass selbst eine einzelne Interaktion zwischen einem Politiker und einer Mafiaorganisation die Straftat der externen Beteiligung erfüllen kann, wenn nachgewiesen wird, dass diese Interaktion reale Auswirkungen auf die Tätigkeit der Vereinigung hatte.
Das Urteil Nr. 33749 von 2023 stellt einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung bezüglich der externen Beteiligung an Mafiavereinigungen dar. Es klärt nicht nur die potenziell dauerhafte Natur dieser Straftat, sondern auch die Modalitäten, durch die sich die Beziehungen zwischen dem externen Beteiligten und der Mafiaorganisation manifestieren können. Diese Klarstellung ist für den Kampf gegen die Mafia von entscheidender Bedeutung, da sie es ermöglicht, rechtswidrige Verhaltensweisen sowohl im politischen als auch im sozialen Kontext besser einzuordnen und so zu einer wirksameren Bekämpfung der organisierten Kriminalität beizutragen.