Das Urteil Nr. 34130 von 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich der vorsorglichen Haftmaßnahmen und ihres Berufungsverfahrens dar. Insbesondere äußert sich der Gerichtshof zur Berufung gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung oder Ersetzung einer vorbeugenden Maßnahme und bestätigt einige grundlegende Prinzipien, die das Verfahren zur Überprüfung vorsorglicher Maßnahmen regeln.
Das betreffende Berufungsverfahren basiert auf Artikel 310 der Strafprozessordnung, der vorsieht, dass der Beschuldigte die Anordnung anfechten kann, mit der ein Antrag auf Aufhebung oder Ersetzung einer vorsorglichen Maßnahme abgelehnt wird. Der Gerichtshof betont jedoch, dass das Überprüfungsgericht an die devolutive Wirkung der Anfechtung gebunden ist und daher keine Ermittlungsbefugnisse hat. Das bedeutet, dass es im Rahmen der Überprüfung keine neuen Ermittlungen durchführen oder weitere Beweise erheben kann.
Berufung gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung oder Ersetzung einer vorbeugenden Maßnahme – Devolutive Wirkung – Vorhandensein – Ermittlungsbefugnisse des Überprüfungsgerichts – Ausschluss – Konsequenzen. Im Berufungsverfahren gemäß Art. 310 StPO, das vom Beschuldigten gegen die ablehnende Anordnung eines Antrags auf Aufhebung oder Ersetzung einer vorbeugenden Maßnahme eingelegt wird, ist das Überprüfungsgericht an die devolutive Wirkung der Anfechtung gebunden und verfügt über keine Ermittlungsbefugnisse, abgesehen von zeitlichen Beschränkungen für die Erlassung der Kontrollanordnung. Daher muss die Darlegung einer neuen, für den Berufungskläger günstigeren Sachlage Gegenstand eines neuen und weiter dokumentierten Antrags an das zuständige Gericht sein und im Falle der Ablehnung durch eine vorsorgliche Berufung angefochten werden.
Der Gerichtshof stellt somit klar, dass jede neue, für den Berufungskläger günstige Sachlage über einen Antrag an das zuständige Gericht vorgelegt werden muss und nicht direkt im Berufungsverfahren geprüft werden kann. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Achtung der Rechte der beteiligten Parteien zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Überprüfungsgericht zu einer weiteren Instanz erster Instanz wird.
Das Urteil Nr. 34130 von 2023 gibt klare Hinweise auf die Grenzen und die Art und Weise der Anfechtung von vorbeugenden Maßnahmen und hebt die Bedeutung der Einhaltung der in der Strafprozessordnung vorgesehenen Verfahren hervor. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit eines strengen Ansatzes bei der Bearbeitung von Anträgen auf Aufhebung oder Ersetzung vorsorglicher Maßnahmen, um Situationen der Unsicherheit oder des Missbrauchs des Rechts auf Verteidigung zu vermeiden. In einem zunehmend komplexen rechtlichen Umfeld stellen Klarheit und Rechtssicherheit wesentliche Elemente für den Schutz der individuellen Freiheiten dar.