Das Urteil Nr. 35682 vom 23. Mai 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bringt bedeutende Änderungen in der Auslegung von alternativen Haftmaßnahmen für Verurteilte zu Strafen für Verbrechen der ersten Kategorie mit sich. In einem sich ständig weiterentwickelnden Rechtsrahmen fügt sich diese Entscheidung in den Rahmen der jüngsten Gesetzesreformen ein, insbesondere in die durch das Gesetzesdekret Nr. 162 von 2022 eingeführten.
Artikel 4-bis der Strafvollzugsordnung wurde substanziell geändert, was sich direkt auf die Bewertung alternativer Maßnahmen auswirkt. Vor diesen Reformen war die Zusammenarbeit mit der Justizbehörde eine grundlegende Voraussetzung für den Zugang zu diesen Maßnahmen. Das vorliegende Urteil legt jedoch fest, dass die Zusammenarbeit nach den Gesetzesänderungen kein entscheidendes Element mehr ist.
Insbesondere präzisiert der Gerichtshof, dass die Vermutung, Verbindungen zur kriminellen Organisation aufrechtzuerhalten, nun als relativ gilt. Das bedeutet, dass der Richter die rehabilitative Laufbahn des Verurteilten prüfen muss, wobei etwaige aktuelle oder potenzielle fehlende Verbindungen zur organisierten Kriminalität zu bewerten sind.
01 Präsident: ROCCHI GIACOMO. Berichterstatter: ALIFFI FRANCESCO. Berichterstatter: ALIFFI FRANCESCO. Angeklagter: CATARISANO GIUSEPPE. P.M. PASSAFIUME SABRINA. (Diff.) Aufhebung mit Zurückverweisung, TRIBUNAL SORVEGLIANZA GENOVA, 07/09/2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Alternative Haftmaßnahmen - Verurteilte wegen sogenannter Verbrechen der ersten Kategorie - Änderungen an Art. 4-bis StVollzO mit G.D. Nr. 162 von 2022 - Fehlende Zusammenarbeit des Verurteilten - Irrelevanz - Relative Vermutung von Verbindungen zur kriminellen Vereinigung - Ermittlungsbefugnisse des Richters gemäß Art. 4-bis, Absatz 2, StVollzO - Bewertung der rehabilitativen Laufbahn und des Fehlens von Verbindungen zur Kriminalität - Notwendigkeit.
Diese Transformation hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafsystem und die Möglichkeiten des Zugangs zu alternativen Maßnahmen. Die Richter, die nun über erweiterte Ermittlungsbefugnisse verfügen, müssen die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten eingehender und umfassender bewerten. Die Auswirkungen sind vielfältig:
Das Urteil Nr. 35682 von 2023 stellt einen wichtigen Wendepunkt in der Behandlung von Verurteilten wegen Verbrechen dar. Die Änderung der Vermutung einer Verbindung zur organisierten Kriminalität und die Betonung der Bewertung der rehabilitativen Laufbahn bieten den Beteiligten eine neue Perspektive. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat somit nicht nur die Bedeutung der Resozialisierung hervorgehoben, sondern auch die zentrale Rolle des Richters bei der Bewertung alternativer Maßnahmen bekräftigt und einen humaneren und kontextbezogeneren Ansatz gefördert.