Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) vom 30. Januar 2023 bietet eine wichtige Reflexion über die Dynamiken im Zusammenhang mit dem Unterhalt nach der Scheidung, insbesondere im Hinblick auf die Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dieser Fall, der A.A. und B.B. betrifft, beleuchtet die Kriterien für die Beweiswürdigung und die Verantwortlichkeiten der Parteien.
Im Gerichtsverfahren hatte das Tribunal von Ancona zunächst den Scheidungsunterhalt in Höhe von 48.000 Euro jährlich widerrufen und eine Erhöhung des Beitrags für den Unterhalt der Kinder gefordert. Das Berufungsgericht (Corte di Appello) hielt jedoch die von B.B. vorgelegten Beweise für eine stabile nichteheliche Lebensgemeinschaft mit C.C. für nicht ausreichend und wies den Antrag auf Erhöhung des Unterhalts ab. Dies veranlasste A.A. zu einer Revision beim Kassationsgerichtshof.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat bekräftigt, dass der Nachweis einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft das Recht auf den Unterhalt nach der Scheidung beeinflussen kann, jedoch eine strenge gerichtliche Feststellung der Stabilität und Kontinuität derselben erforderlich ist.
Das Gericht hat klargestellt, dass im Falle einer neuen Lebensgemeinschaft der Richter die Stabilität der Beziehung und deren Beginn feststellen muss. In diesem Zusammenhang verwies es auf die Grundsätze der Vereinigten Kammern (Sezioni Unite) und hob hervor, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte die Beweislast für die Existenz einer neuen Familie trägt, jedoch nicht notwendigerweise jedes Detail des Beitrags zum Familienhaushalt nachweisen muss.
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der vorgelegten Beweise bei der Überprüfung des Scheidungsunterhalts. Die Parteien müssen sich bewusst sein, dass die bloße Existenz einer emotionalen Beziehung nicht ausreicht, um das Recht auf Unterhalt auszuschließen, sondern eine eingehende Analyse der konkreten Umstände erfordert. Letztendlich stellt diese Anordnung einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von Ex-Ehegatten und zur Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen nach der Scheidung dar.