Das Urteil Nr. 36567 vom 27. Juni 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat eine lebhafte Debatte über die Verpflichtungen zur Familienfürsorge und die rechtlichen Folgen der unterlassenen Zahlung von Unterhaltsvorschüssen für minderjährige Kinder ausgelöst. Diese Entscheidung analysiert detailliert die Beziehungen zwischen den Straftaten gemäß den Artikeln 570 und 570-bis des Strafgesetzbuches und klärt die Umstände, unter denen eine Unterlassung eine spezifische Straftat darstellen kann.
Das Gericht prüfte den Fall eines Angeklagten, dem vorgeworfen wurde, den zivilrechtlich festgelegten Unterhalt für seine minderjährigen Kinder nicht gezahlt zu haben. Nach Ansicht des Gerichts führt die unterlassene Zahlung dieses Unterhalts zu einem Mangel an Existenzmitteln für die Minderjährigen und stellt somit eine Verletzung von Artikel 570 Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches in Bezug auf die Verpflichtungen zur Familienfürsorge dar. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Straftat gemäß Artikel 570-bis, die die Verletzung der Verpflichtungen zur Familienfürsorge bestraft, von der Straftat der unterlassenen Zahlung zugunsten minderjähriger Kinder absorbiert wird.
Minderjährige Kinder - Unterlassene Zahlung des zivilrechtlich festgelegten Unterhalts - Mangel an Existenzmitteln - Art. 570 Abs. 2 Nr. 2 StGB - Erfüllung - Vorhandensein - Straftat gemäß Art. 570-bis StGB - Absorption - Gründe. Die unterlassene Zahlung von Unterhaltsvorschüssen zugunsten minderjähriger Kinder, die zivilrechtlich festgelegt wurden, erfüllt die Straftat gemäß Artikel 570 Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches und nicht die Straftat der Verletzung der Verpflichtungen zur Familienfürsorge gemäß Artikel 570-bis des Strafgesetzbuches, die absorbiert wird, wenn aus dieser Unterlassung die Nichtbereitstellung von Existenzmitteln resultiert. Denn zu dem Kern der Verhaltensweise, der die Tatbestände gemeinsam kennzeichnet und in der Verletzung der Verpflichtung zur materiellen Fürsorge als Ausprägung der Sorgfaltspflicht besteht, kommt im ersten Delikt das spezialisierende Element des daraus resultierenden Entzugs der Existenzmittel hinzu.
Dieses Urteil stellt klar, dass die unterlassene Zahlung von Unterhaltsvorschüssen für minderjährige Kinder nicht nur eine Verletzung der Fürsorgepflichten darstellt, sondern auch eine strafbare Handlung darstellen kann. Hier einige wichtige Überlegungen:
In diesem Zusammenhang bekräftigt das Urteil die Notwendigkeit, den Schutz der Rechte von Minderjährigen zu gewährleisten und die Verantwortung der Eltern für die Bereitstellung angemessener finanzieller Unterstützung.
Das Urteil Nr. 36567 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Minderjährigen und bei der Definition elterlicher Verantwortlichkeiten dar. Es unterstreicht, dass die Unterlassung von Fürsorgepflichten strafrechtliche Relevanz haben kann, und lenkt die Aufmerksamkeit auf ein stets aktuelles und sensibles Thema. Für Eltern ist es von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass die Nichtbereitstellung von Existenzmitteln nicht nur eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, sondern auch schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben kann, mit erheblichen Auswirkungen auf das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen.