Das jüngste Urteil Nr. 36573 vom 1. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet eine wichtige Reflexion über präventive Vermögensmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Beginn der Fünfjahresfrist für die Einleitung des Präventionsverfahrens gemäß Artikel 18 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 159 von 2011. Diese Entscheidung erweist sich nicht nur für ihre praktische Anwendung, sondern auch für ihre rechtliche Reichweite in einem Kontext wachsender Aufmerksamkeit für die öffentliche Sicherheit als entscheidend.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat klargestellt, dass der Beginn der Fünfjahresfrist für die Einleitung des präventiven Beschlagnahmungsverfahrens ausschließlich auf den Tod der vorgeschlagenen Person bezogen werden muss, und ausgeschlossen, dass diese Frist analog auf den Tod des Treuhänders des Vermögenswerts angewendet werden kann. Dies bedeutet, dass der Tod der Person, gegen die die Einziehung angeordnet werden kann, das einzige Ereignis ist, das den zeitlichen Ablauf auslöst.
Präventive Beschlagnahme – Frist gemäß Art. 18 Abs. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 159 von 2011 – Beginn – Tod der Person, gegen die die Einziehung angeordnet werden kann – Sachverhalt. Im Bereich der präventiven Vermögensmaßnahmen muss der Beginn der Fünfjahresfrist für die Einleitung des präventiven Vermögensverfahrens gemäß Art. 18 Abs. 3 des Gesetzesdekrets vom 6. September 2011, Nr. 159, ausschließlich auf den Tod des Vorgeschlagenen bezogen werden. (Sachverhalt, in dem das Gericht unter Anwendung des Grundsatzes ausgeschlossen hat, dass die zeitliche Grenze von fünf Jahren analog auf den Tod der Treuhänderin des Vermögenswerts, der Rechtsnachfolger der interessierten Dritten, angewendet werden konnte).
Dieser Rechtsgrundsatz hat verschiedene praktische Auswirkungen, darunter:
Das Urteil fügt sich in einen breiteren Rahmen von Gesetzgebung und Rechtsprechung ein, in dem die Bedeutung der Gewährleistung eines gerechten Gleichgewichts zwischen Präventionsbedürfnissen und dem Schutz individueller Rechte anerkannt wird. Frühere Leitsätze, wie die der Vereinigten Kammern, bestätigen die Ausrichtung des Gerichts und bieten eine weitere rechtliche Grundlage für seine Anwendung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 36573 von 2024 einen wichtigen Schritt in der Regulierung von Präventionsmaßnahmen darstellt. Die Klarheit über den Beginn der Fünfjahresfrist, die ausschließlich an den Tod der vorgeschlagenen Person gebunden ist, bietet einen klareren Rechtsrahmen und mehr Rechtssicherheit. Es ist unerlässlich, dass Fachleute in diesem Bereich über diese Entwicklungen informiert sind, um den Schutz der Rechte ihrer Mandanten und die korrekte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten.