Das Urteil Nr. 45599 vom 30. Oktober 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis des Betrugsdelikts dar, insbesondere im Hinblick auf die Beziehung zwischen der getäuschten Person und der Person, die den Vermögensschaden erleidet. Diese Entscheidung stellt klar, dass die Identität zwischen den beiden Personen nicht erforderlich ist, sondern dass das Vorhandensein eines Kausalzusammenhangs von grundlegender Bedeutung ist.
Der vom Gericht geprüfte Fall betraf den Angeklagten S. C., der eine Immobilie im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus erworben hatte und die Verkäufergesellschaft über das Vorhandensein der für den Vertragsabschluss erforderlichen Voraussetzungen getäuscht hatte. Dieses Verhalten verursachte dem Gemeinderat einen Schaden, da ihm die Einnahmen aus den Baukosten entgingen.
Das Gericht bekräftigte daher, dass zum Nachweis der Strafbarkeit des Betrugsdelikts der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Täuschung, dem Gewinn des Angeklagten und dem Schaden des Opfers ausreicht. Dieses Prinzip ist von großer Bedeutung, da es den Anwendungsbereich des Betrugsdelikts erweitert und die Bestrafung betrügerischen Verhaltens auch in Abwesenheit eines direkten Kontakts zwischen Betrüger und Betrogenem ermöglicht.
Betrug – Unterschied zwischen der getäuschten Person und der Person, die den Vermögensschaden erlitten hat – Konfigurierbarkeit. Für die Konfigurierbarkeit des Betrugsdelikts ist die Identität zwischen der getäuschten Person und der Person, die den Vermögensschaden erlitten hat, nicht erforderlich, sofern, auch in Abwesenheit direkter Kontakte zwischen Betrüger und Betrogenem, ein Kausalzusammenhang zwischen der Täuschung, dem Gewinn und dem Schaden besteht. (Sachverhalt, in dem die Angeklagte eine Immobilie im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus erworben hatte, indem sie die Verkäufergesellschaft über das Vorhandensein der für den Vertragsabschluss erforderlichen Voraussetzungen täuschte und dem Gemeinderat somit einen Schaden durch entgangene Baukosten verursachte).
Dieser Leitsatz bietet eine klare Auslegung des Betrugsdelikts und hebt hervor, dass das wesentliche Element nicht so sehr die direkte Beziehung zwischen den beteiligten Parteien ist, sondern der Nachweis einer tatsächlichen Täuschung, die zu einem wirtschaftlichen Schaden geführt hat. Das Gericht reiht sich mit diesem Urteil in eine bereits durch frühere Entscheidungen gezogene Rechtsprechung ein und festigt eine Ausrichtung, die den Opfern von Betrug einen größeren Schutz garantiert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 45599 von 2024 ein wichtiges Element im Kampf gegen Betrug und Täuschung im Vermögensbereich darstellt. Seine Auslegung des Betrugsdelikts ermöglicht es, die Verantwortung auf täuschendes Verhalten auszudehnen, auch wenn kein direkter Kontakt zwischen dem Täter und dem Opfer besteht. Dieser Ansatz stärkt nicht nur den rechtlichen Schutz der Opfer, sondern bietet auch wirksamere Instrumente zur Verfolgung der Verantwortlichen für betrügerische Handlungen. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass sowohl Juristen als auch Bürger sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um ihre Rechte zu schützen.