Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 2481 von 2018 liefert bedeutende Anregungen zur zivilrechtlichen Haftung für Schäden, die durch Sachen in Obhut verursacht werden, gemäß Art. 2051 des Zivilgesetzbuches. Das Urteil analysiert den Fall eines Geschädigten, S.V., der vom Rathaus von Vicenza Schadensersatz für Verletzungen forderte, die er sich infolge eines Sturzes auf einem unebenen Straßenbelag zugezogen hatte. Das Gericht bekräftigte einige Grundprinzipien bezüglich der Beurteilung des Kausalzusammenhangs und des Verhaltens des Geschädigten.
Das Gericht bestätigte, dass die Haftung für Schäden durch Sachen in Obhut objektiver Natur ist, was bedeutet, dass der Geschädigte lediglich das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen der Sache und dem erlittenen Schaden nachweisen muss. Dieses Prinzip beruht auf verschiedenen Elementen, darunter:
Die Haftung nach Art. 2051 ZGB setzt das Bestehen eines Obhutsverhältnisses und einer tatsächlichen Beziehung zwischen einer Person und der Sache voraus, die die Möglichkeit der Kontrolle ermöglicht.
Im vorliegenden Fall hatte das Gericht von Vicenza das Verhalten von S.V. als unvorsichtig eingestuft und damit den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der Stadt unterbrochen. Das Gericht bestätigte, dass das Verhalten des Geschädigten objektiv zu bewerten ist, unter Berücksichtigung der Umstände und des Kontexts, in dem sich der Unfall ereignete.
Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist, dass das Verhalten des Geschädigten einen Zufall darstellen kann, der die Haftung des Verwahrers ausschließt. Das Gericht hob hervor, dass der Geschädigte die Pflicht hat, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, insbesondere in Situationen, in denen die Gefahr offensichtlich ist. Im konkreten Fall entschied sich S.V. dafür, einen Abschnitt mit unebenem Pflaster zu überqueren, obwohl sicherere Alternativen zur Verfügung standen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 2481/2018 des Obersten Kassationsgerichtshofs eine klare Auslegung der Grundsätze der Haftung für Sachen in Obhut bietet. Es unterstreicht die Bedeutung des Verhaltens des Geschädigten bei der Bestimmung des Kausalzusammenhangs und der Haftung des Verwahrers. Dieser Ansatz könnte zukünftige Rechtsstreitigkeiten beeinflussen und erfordert von den Nutzern öffentlicher Güter eine größere Aufmerksamkeit für Vorsicht.