Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Analyse des Urteils Cass. Civ. Nr. 5641 von 2018 zur Gesundheitsverantwortung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Cass. Civ. Nr. 5641 von 2018 zur ärztlichen Haftung

Das Urteil Nr. 5641 des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 9. März 2018 stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Berufshaftung im Gesundheitswesen dar. Die Streitigkeit betraf die Entschädigung von Schäden durch das Krankenhaus Villa Mafalda infolge des Todes einer Patientin, D.G.P., aufgrund von Diagnosefehlern und einer nicht notwendigen Operation. Dieser Fall bietet zahlreiche Anregungen zur Auslegung der ärztlichen Haftung und zur Schadensregulierung.

Der Kontext des Urteils

Das Berufungsgericht Rom hatte die Entschädigungsforderung der Erben der Patientin nur teilweise stattgegeben und argumentiert, dass die Ärzte nicht direkt zum Tod der Patientin beigetragen hätten, sondern stattdessen ihre Überlebenschancen verringert hätten. Die Kassation hingegen vertrat die Ansicht, dass die Entschädigung im Verlust der familiären Beziehung zu identifizieren sei und hob die Bedeutung der Unterscheidung zwischen dem Schaden durch Verlust einer Chance und dem Schaden durch Tod hervor.

Kausalzusammenhang und Schadensregulierung

Ein entscheidender Aspekt des Urteils betrifft den Kausalzusammenhang zwischen dem ärztlichen Fehler und dem Tod der Patientin. Das Gericht stellte fest, dass die Pflichtverletzungen der Ärzte zwar nicht zum Tod geführt hatten, aber erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patientin und das Leid der Angehörigen hatten. Die Schadensregulierung erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, darunter:

  • Biologischer Schaden: Entschädigt basierend auf der Intensität des Leidens und der verlorenen Lebenszeit.
  • Moralischer Schaden: Berechnet als Bruchteil des biologischen Schadens.
  • Schaden durch Verlust der familiären Beziehung: Billigend entschädigt unter Berücksichtigung der emotionalen Bindung und der Auswirkungen auf das Leben der Angehörigen.
Das Gericht stellte klar, dass die ärztliche Haftung nicht auf die bloße Diagnose beschränkt ist, sondern sich auf alle Phasen der Patientenbehandlung erstreckt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 5641 von 2018 der Kassation unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Auslegung der Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen und hebt die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse des Kausalzusammenhangs bei Entschädigungsforderungen hervor. Es stellt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Fälle von Berufshaftung dar und lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie Schäden billig und verhältnismäßig zum erlittenen Leid und den Verlusten der Angehörigen reguliert werden müssen. In einem solch komplexen rechtlichen Kontext ist es für Juristen unerlässlich, darauf vorbereitet zu sein, ähnliche Situationen mit der gebotenen Kompetenz und Sensibilität zu bewältigen.

Anwaltskanzlei Bianucci