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Sorgfalt und Unterhaltskosten: Kommentar zu Cass. civ., Sez. I, Ord. n. 19069 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Gemeinsames Sorgerecht und Unterhaltszahlungen: Kommentar zu Cass. civ., Sektion I, Beschluss Nr. 19069 vom 2024

Am 9. April 2024 erließ der Oberste Kassationsgerichtshof den Beschluss Nr. 19069, der sich mit heiklen Themen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Sorgerecht und den Unterhaltszahlungen im Rahmen einer Trennung zwischen Ehegatten befasste. Dieses Urteil liefert wichtige Einblicke, wie das italienische Recht die Rechte von Minderjährigen und Familien in Krisensituationen schützt.

Der Kontext des Urteils

Die Streitigkeit entstand aus einer Beschwerde von A.A. gegen den Beschluss des Berufungsgerichts von Ancona, der die Besuchsmodalitäten des Vaters B.B. geändert und einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 250 Euro festgelegt hatte. A.A. bestritt die Entscheidung und argumentierte, dass die Besuchsmodalitäten gegen das Prinzip der Bigenitorialität verstießen und dem Minderjährigen schadeten. In seiner Verteidigung berief sich der Beschwerdeführer auf verschiedene Artikel der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Für einen Elternteil und sein Kind ist die gemeinsame Zeit ein grundlegender Bestandteil des Familienlebens.

Gründe für die Beschwerde und Antworten des Gerichts

Die Beschwerde von A.A. wurde auf vier Gründe gestützt, die alle vom Gericht als unzulässig erklärt wurden. Insbesondere die ersten drei Gründe wurden als unzulässig erachtet, da sie keine angemessene Anfechtung der vom Berufungsgericht vorgelegten Begründungen darstellten. Der vierte Grund, der die Regelung der Prozesskosten betraf, wurde ebenfalls als allgemein betrachtet. Das Gericht betonte, dass die Argumentation des Beschwerdeführers auf einer Forderung nach Neubewertung der Tatsachen beruhte, was in einem Revisionsverfahren nicht zulässig ist.

Prinzipien der Bigenitorialität und des Kinderschutzes

Der Beschluss stellt klar, dass bei Sorgerechts- und Besuchsregelungen das Alter des Minderjährigen und seine Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Die erstinstanzlichen Richter stellten fest, dass die festgelegten Besuchsmodalitäten mit zeitlichen Einschränkungen und ohne Übernachtungen dem jungen Alter des Minderjährigen, der zum Zeitpunkt des Urteils nur wenige Monate alt war, angemessen waren. Dieser Ansatz spiegelt eine Auslegung der Bigenitorialität wider, die sich nicht nur auf die reine Zeitaufteilung beschränkt, sondern auch das psychologische Wohlbefinden und die harmonische Entwicklung des Kindes berücksichtigt.

  • Gemeinsames Sorgerecht mit Unterbringung bei der Mutter.
  • Besuche des Vaters beschränkt auf zwei Nachmittage pro Woche.
  • Unterhaltszahlungen werden jährlich neu bewertet.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 19069/2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert wichtige Hinweise für die Bewältigung von Trennungen und Familiendynamiken. Es bekräftigt das Prinzip der Bigenitorialität und betont die Bedeutung der Gewährleistung sinnvoller Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, wobei die Bedürfnisse des Minderjährigen berücksichtigt werden. Das Gericht bestätigte somit, dass der Schutz und das Wohl des Minderjährigen im Mittelpunkt rechtlicher Entscheidungen stehen müssen, und hob einen ausgewogenen und sorgfältigen Ansatz bei der Bewältigung familiärer Konflikte hervor.

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