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Zivilrechtliche Haftung und Verwahrung von Sachen: Cass. n. 31949 von 2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung und Obhut über Sachen: BGH Nr. 31949 von 2023

Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichts (Corte di Cassazione), Nr. 31949 vom 16. November 2023, wirft wichtige Fragen bezüglich der zivilrechtlichen Haftung bei Schäden, die durch in Obhut befindliche Sachen verursacht werden, auf. Der vorliegende Fall betrifft A.A., der Schäden an seinem Auto erlitt, weil sich ein Rad von einem Sattelzug auf der Fahrbahn der Autobahn gelöst hatte. Das Urteil des Kassationsgerichts liefert bedeutende Einblicke in die Bewertung der Beweislast und des Kausalzusammenhangs, beides entscheidende Elemente in solchen Streitigkeiten.

Der Fall und die Entscheidungen der Richter

Das Gericht von Genua hatte zunächst die Haftung von Autostrade per l'Italia (ASPI) gemäß Art. 2051 des italienischen Zivilgesetzbuches (c.c.) anerkannt und das Unternehmen zur Entschädigung der Schäden verurteilt. Das Berufungsgericht von Genua gab jedoch der Berufung von ASPI statt und vertrat die Ansicht, dass das erstinstanzliche Gericht die Umstände des Falles nicht angemessen bewertet habe. Daher legte A.A. Rechtsmittel beim Kassationsgericht ein, wobei er mehrere Gründe anführte, die alle auf einer Verletzung von Rechtsnormen beruhten.

Die aufgeworfenen Rechtsfragen

Einer der zentralen Punkte des Urteils ist die Beweislast. Das Kassationsgericht bekräftigte, dass gemäß Art. 2051 c.c. derjenige, der eine Sache in Obhut hat, für die von ihr verursachten Schäden haftet, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Änderung der ursprünglichen Bedingungen plötzlich und unvorhersehbar war und ein Eingreifen nicht möglich war. In diesem Fall hob das Gericht hervor, dass das Berufungsgericht die Beweislast fehlerhaft umgekehrt habe, indem es dem Geschädigten eine höhere Beweislast auferlegte, als gesetzlich vorgesehen.

Das Kassationsgericht hat entschieden, dass es die Aufgabe des Verwahrers ist, die Abwesenheit von Haftung nachzuweisen, und nicht die des Geschädigten, die Schuld des Verwahrers nachzuweisen.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Die Auswirkungen dieses Urteils sind für alle, die im Bereich des Straßenverkehrs und der zivilrechtlichen Haftung tätig sind, von Bedeutung. Die Entscheidung des Kassationsgerichts bekräftigt nicht nur gefestigte Grundsätze, sondern klärt auch, wie die Umstände des konkreten Falles zu bewerten sind. Insbesondere gilt:

  • Die Haftung des Verwahrers wird vermutet und kann nur durch konkrete Beweise angefochten werden.
  • Es ist für Straßenverwaltungsgesellschaften unerlässlich, einen angemessenen Überwachungsdienst zu gewährleisten, insbesondere unter widrigen Umweltbedingungen.
  • Der Kausalzusammenhang muss durch klare Beweismittel nachgewiesen werden und darf nicht auf Vermutungen beruhen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 31949 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt in der Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung für Schäden durch in Obhut befindliche Sachen dar. Es bietet eine klare Anleitung zur Anwendung von Art. 2051 c.c. und zur Beweislast, beides wesentliche Aspekte, die in jeder Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu berücksichtigen sind. Insbesondere Unternehmen sollten aus diesem Fall lernen, um ihre Überwachungs- und Risikomanagementverfahren zu verbessern.

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