Das jüngste Urteil Nr. 13157 vom 6. April 2022 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasste sich mit einem Fall von Misshandlung in der Familie, insbesondere in einem schulischen Umfeld. In diesem Fall wurden drei Lehrerinnen wegen Misshandlung ihrer Schüler verurteilt, was grundlegende Fragen bezüglich der Verantwortung von Erziehern und dem Schutz von Minderjährigen aufwirft.
Das Verfahren entstand aus unangemessenem Verhalten von drei Lehrerinnen, die zwischen Februar und Mai 2016 ihre Befugnisse missbrauchten und Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren misshandelten. Zeugenaussagen und Beweismittel, einschließlich Videoaufzeichnungen, zeigten Episoden körperlicher und psychischer Gewalt, wie Drohungen, Schläge und öffentliche Demütigungen. Das Berufungsgericht von Turin bestätigte die Verurteilung und befand das Verhalten der Lehrerinnen nicht nur als unangemessen, sondern auch als repräsentativ für ein systematisches Misshandlungsverhalten.
Das Gericht stellte fest, dass die systematische Anwendung von Gewalt, auch wenn sie mit erzieherischen Absichten gerechtfertigt ist, nicht als Missbrauch von Korrekturmitteln angesehen werden kann, sondern die Tatbestandsmerkmale des Misshandlungsdelikts erfüllt.
Bei der Zurückweisung der Berufungen der Angeklagten hob der Kassationsgerichtshof zwei Schlüsselpunkte hervor:
Das Gericht stellte klar, dass die rechtliche Neubewertung der Sachverhalte nicht gegen den Grundsatz der Korrelation zwischen Anklage und Urteil verstoßen habe, da die Angeklagten in die Lage versetzt worden seien, sich angemessen zu verteidigen. Von grundlegender Bedeutung war der Verweis auf das Recht auf Verteidigung, das durch Artikel 6 der EMRK geschützt ist und in diesem spezifischen Fall nicht beeinträchtigt wurde.
Dieses Urteil hat wichtige rechtliche und soziale Auswirkungen und unterstreicht die Notwendigkeit, Minderjährige in Bildungseinrichtungen zu schützen. Das Gericht bekräftigte, dass die Anwendung von Gewalt, auch mit erzieherischen Absichten, inakzeptabel ist und dass die Institutionen ein sicheres Umfeld für alle Schüler gewährleisten müssen. Das Urteil steht im Einklang mit der europäischen Rechtsprechung, die den Schutz der Rechte von Minderjährigen in den Mittelpunkt stellt und eine strenge Überwachung der Bildungspraktiken fordert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 13157 von 2022 ein starkes Signal gegen Misshandlungen im Bildungsbereich darstellt. Es verurteilt nicht nur inakzeptables Verhalten, sondern gibt auch Anleitungen, wie Institutionen vorgehen müssen, um die Sicherheit von Minderjährigen zu gewährleisten. Familien und die Gesellschaft im Allgemeinen müssen wachsam und über die Rechte von Kindern sowie die Bedeutung gesunder und respektvoller Bildungsumgebungen informiert sein.