Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 26527 von 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die sanktionierende Behandlung in Steuersachen und hebt die Notwendigkeit hervor, die Verhältnismäßigkeit der Strafe im Verhältnis zu bereits verhängten Sanktionen zu berücksichtigen. Insbesondere betraf der Fall A.A., der der falschen Steuererklärung beschuldigt wurde und Zweifel an der Richtigkeit der verhängten Strafe im Vergleich zu den bereits erhaltenen Verwaltungsstrafen äußerte.
Das Berufungsgericht Mailand hatte A.A. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, nachdem es seine Verantwortung für Steuerunregelmäßigkeiten anerkannt hatte. Die Verteidigung bestritt jedoch die Angemessenheit der Sanktion und argumentierte, dass die für dieselbe Verletzung bereits verhängte Verwaltungsstrafe von über 646.000 Euro nicht angemessen berücksichtigt worden sei.
Das Strafgericht muss die bereits verhängten Verwaltungsstrafen berücksichtigen, um die Verhältnismäßigkeit der gesamten sanktionierenden Behandlung zu gewährleisten.
Der Oberste Kassationsgerichtshof bekräftigte, dass im Falle eines doppelten Sanktionsregimes die Überprüfung der Gesamtverhältnismäßigkeit der Sanktionen von grundlegender Bedeutung ist. Dieses Prinzip beruht auf der Idee, dass die Summe der Sanktionen, sowohl strafrechtlicher als auch verwaltungsrechtlicher Natur, nicht übermäßig oder unverhältnismäßig im Verhältnis zur Schwere der Verletzung sein darf. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht die Notwendigkeit einer erneuten Prüfung durch das Berufungsgericht an, um die Frage der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der bereits verhängten Sanktionen neu zu bearbeiten.
Zusammenfassend hat der Oberste Kassationsgerichtshof eine wichtige Leitlinie für die Zukunft aufgestellt und hervorgehoben, wie Sanktionen, ob strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Natur, stets in ihrer Gesamtheit bewertet werden müssen, um eine faire und gerechte Behandlung der Steuerzahler zu gewährleisten.
Das Urteil Nr. 26527 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in der italienischen Rechtsprechung im Steuerrecht dar. Es fordert die Richter auf, den gesamten Sanktionsrahmen zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass der Steuerzahler für dieselbe Verhaltensweise doppelt bestraft wird. Es ist wünschenswert, dass diese Ausrichtung auch in zukünftigen ähnlichen Fällen befolgt wird, um die Rechte der Steuerzahler zu wahren und ein gerechtes und faires Steuersystem zu gewährleisten.