Das jüngste Urteil Nr. 20834 vom 1. März 2023, hinterlegt am 16. Mai 2023, hat wichtige Fragen bezüglich der Bewertung von Handlungen im Rahmen des verkürzten Verfahrens aufgeworfen. Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich maßgeblich mit der Frage der Nichtigkeit von Handlungen und deren Verwertbarkeit und legt grundlegende Prinzipien fest, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen.
Der vorliegende Fall betrifft den Angeklagten O. P.M. und konzentriert sich auf die Gültigkeit der im Verfahren vorgelegten Beweismittel. Insbesondere musste das Gericht prüfen, ob Handlungen, die absolute Nichtigkeit oder pathologische Unverwertbarkeit aufwiesen, bewertet werden konnten.
Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Leitsatzformulierung, die besagt:
Von absoluter Nichtigkeit oder pathologischer Unverwertbarkeit betroffene Handlungen – Bewertung – Ausschluss – Gründe – Sachverhalt. Im Rahmen des verkürzten Verfahrens können Handlungen, die von absoluter Nichtigkeit und pathologischer Unverwertbarkeit betroffen sind, nicht bewertet werden, da keine Ausnahme von der amtswegigen Berücksichtigung und der Unheilbarkeit solcher Mängel vorgesehen ist. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Aussage einer Person, die von der Kriminalpolizei als informierte Person über die Fakten vernommen wurde, aber stattdessen von Anfang an als Verdächtiger hätte vernommen werden müssen, als "erga omnes" unverwertbar erachtete).
Diese Formulierung betont die Unmöglichkeit, Handlungen mit absoluter Nichtigkeit als gültig zu betrachten, und hebt hervor, dass solche Mängel vom Richter von Amts wegen berücksichtigt werden müssen. Das Gericht hat tatsächlich die Möglichkeit ausgeschlossen, Mängel dieser Tragweite zu heilen, die nicht nur die einzelne Handlung, sondern den gesamten Prozess beeinträchtigen.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig:
Diese Entscheidung fügt sich in einen breiteren rechtlichen Kontext ein und verweist auf Normen der Neuen Strafprozessordnung, wie die Artikel 63, 179 und 191, die sich jeweils mit der Nichtigkeit von Handlungen und der Unverwertbarkeit von Beweismitteln befassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 20834 von 2023 einen wichtigen Meilenstein in der italienischen Rechtsprechung bezüglich des verkürzten Verfahrens darstellt. Es bekräftigt die Notwendigkeit, die Rechte der Angeklagten zu wahren und die Integrität des Strafverfahrens zu gewährleisten. Die Berücksichtigung von Nichtigkeitsmängeln muss ein Kernprinzip sein, nicht nur um die Zuverlässigkeit des Rechtssystems zu gewährleisten, sondern auch um die Grundrechte der am Verfahren beteiligten Personen zu schützen.