Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts Nr. 19071 vom 11. Juli 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Meldung von Versicherungsfällen im Rahmen von Versicherungen. Die Entscheidung konzentriert sich auf die Verpflichtung des Versicherten, den Schaden unverzüglich dem Versicherer zu melden, und auf die Folgen, die mit der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung verbunden sind.
Gemäß Artikel 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer den Schaden zu melden. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann jedoch je nach Art der Verletzung, die vorsätzlich oder fahrlässig sein kann, unterschiedliche Folgen haben. Wenn die Nichteinhaltung vorsätzlich erfolgt, verliert der Versicherte gemäß Art. 1915 Abs. 1 das Recht auf Entschädigung. Im Falle von Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Entschädigung entsprechend dem erlittenen Schaden kürzen, wie in Art. 1915 Abs. 2 vorgesehen.
DES VERSICHERERS Pflichtverletzung - Vorsätzlicher und fahrlässiger Charakter - Folgen - Beweislast des Versicherers - Inhalt - Sachverhalt. Damit der Versicherte als säumig im Sinne des Art. 1913 BGB gilt, den Schaden dem Versicherer zu melden, muss festgestellt werden, ob die Nichterfüllung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte, da im ersten Fall der Versicherte gemäß Art. 1915 Abs. 1 BGB das Recht auf Entschädigung verliert, während im zweiten Fall der Versicherer gemäß Art. 1915 Abs. 2 BGB berechtigt ist, die Entschädigung aufgrund des erlittenen Schadens zu kürzen; in beiden Fällen liegt die Beweislast beim Versicherer, der im ersten Fall die betrügerische Absicht des Versicherten und im zweiten Fall nachweisen muss, dass der Versicherte die Verpflichtung freiwillig nicht erfüllt hat und den erlittenen Schaden. (In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das das Recht auf Entschädigung wegen verspäteter Schadensmeldung verweigert hatte, ohne die Zurechenbarkeit der Verzögerung zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Versicherten zu begründen).
Diese Verordnung klärt somit die Bedeutung der Beweislast des Versicherers. Insbesondere muss der Versicherer nachweisen:
Diese Unterscheidung ist von grundlegender Bedeutung, da sie davon abhängt, ob der Versicherte die Entschädigung erhalten kann oder ob diese gekürzt wird. Das Gericht hat in dem spezifischen Fall ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das diese Aspekte nicht angemessen bewertet hatte, und die Bedeutung einer eingehenden Analyse der Schadenssituation unterstrichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung Nr. 19071 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Rechte der Versicherten darstellt und die Aufmerksamkeit auf die Beweislast des Versicherers lenkt. Es ist unerlässlich, dass die Versicherungsgesellschaften die Ursachen etwaiger Verzögerungen bei der Meldung von Schäden sorgfältig prüfen, damit die Rechte der Versicherten stets angemessen gewahrt und geschützt werden.