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Beschluss Nr. 16107 von 2024: Das Recht des Bevollmächtigten auf Vergütung und die Notwendigkeit der Erfüllung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 16107 von 2024: Das Recht des Beauftragten auf Vergütung und die Notwendigkeit der Erfüllung

Die jüngste Verordnung Nr. 16107 vom 10. Juni 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Zivilrecht: dem Verhältnis zwischen dem Beauftragten und dem Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf das Recht des Beauftragten auf Vergütung und Auslagen. Dieses Urteil liefert wichtige Klarstellungen zur Synallagmatik des Auftragvertrags, ein Aspekt, der in der täglichen juristischen Praxis nicht unterschätzt werden darf.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft C. (IAQUINTA FRANCESCO) gegen A. (CASTALDI FILIPPO) und basiert auf der Frage des Rechts des Beauftragten auf Vergütung. Der Gerichtshof wies die Berufung des Berufungsgerichts von Neapel zurück und betonte, dass das Recht des Beauftragten auf Vergütung und Auslagen nicht auf der bloßen Behauptung des Vertrags beruhen kann. Mit anderen Worten, es reicht nicht aus zu erklären, eine Dienstleistung erbracht zu haben, um eine Vergütung zu verlangen; der Nachweis der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist erforderlich.

Die Leitsatz des Urteils

Auftragvertrag - Synallagmatik - Recht des Beauftragten auf Vergütung und Auslagen - Beweislast - Bloße Behauptung des Titels - Ausreichend - Ausschluss - Ausführung des Auftrags - Notwendigkeit - Grundlage. Das Recht des Beauftragten auf Vergütung und Auslagen ergibt sich nicht aus der bloßen Behauptung des Vertrags, sondern ist der Nachweis seiner Erfüllung erforderlich, da im Rahmen der Ausführungsstruktur des Auftrags, der durch volle Gegenseitigkeit geregelt ist, der Beauftragte verpflichtet ist, zuerst seine Verpflichtung zu erfüllen, um die entgegengesetzte Verpflichtung des Auftraggebers wirksam werden zu lassen.

Dieser Leitsatz fasst das Prinzip der Synallagmatik, das den Auftragvertrag regelt, perfekt zusammen. Im Wesentlichen legt er fest, dass der Beauftragte nachweisen muss, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist, bevor er eine Vergütung vom Auftraggeber verlangen kann. Dieses Prinzip steht im Einklang mit den Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches, insbesondere den Artikeln 1712 und 1713, die sich mit dem Auftragvertrag und den Verpflichtungen der Parteien befassen.

Praktische Auswirkungen und Schlussfolgerungen

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Juristen und alle, die im Bereich der professionellen Tätigkeiten tätig sind. Es ist unerlässlich, dass Beauftragte die Erfüllung ihrer Pflichten ordnungsgemäß dokumentieren, um etwaige Vergütungsansprüche geltend machen zu können. Nachfolgend einige wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind:

  • Dokumentieren Sie jede Phase der Erfüllung des Auftragvertrags.
  • Seien Sie bereit, im Falle von Streitigkeiten greifbare Beweise vorzulegen.
  • Verstehen Sie, dass die bloße Behauptung, eine Dienstleistung erbracht zu haben, nicht ausreicht, um eine Vergütung zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 16107 von 2024 eine wichtige Bestätigung der Rechtsgrundsätze darstellt, die den Auftragvertrag regeln, und die Bedeutung der Erfüllung von Verpflichtungen und des Rechts des Beauftragten, seine Arbeit nachzuweisen, hervorhebt. Dieses Urteil sollte als Mahnung für alle im Sektor Tätigen dienen, auf die dokumentarischen und beweisrechtlichen Aspekte ihrer beruflichen Tätigkeit zu achten.

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