Das Thema der Verwaltungsstrafen im Finanzintermediärwesen ist von grundlegender Bedeutung, insbesondere angesichts der jüngsten Rechtsprechung. Die Verordnung Nr. 21500 vom 31. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) liefert bedeutende Klarstellungen hinsichtlich der Anfechtungsfristen bei dauerhaften Rechtsverstößen und legt eine Auslegungslinie fest, die einer eingehenden Prüfung bedarf.
Die maßgebliche Rechtsvorschrift für Verwaltungsstrafen im Finanzintermediärwesen ist im Gesetzesdekret Nr. 58 von 1998, bekannt als Gesetzestext zum Finanzwesen (Testo Unico della Finanza), enthalten. Insbesondere Artikel 195 sieht eine Frist von einhundertachtzig Tagen für die Anfechtung von Vorwürfen vor. Die zentrale Frage ist jedoch, wie und wann diese Frist zu laufen beginnt, insbesondere bei dauerhaften Rechtsverstößen.
Im Allgemeinen. Im Hinblick auf die für die Verletzung der Vorschriften über die Tätigkeit der Finanzintermediäre vorgesehenen Verwaltungsstrafen beginnt im Falle eines dauerhaften Rechtsverstoßes die Frist von einhundertachtzig Tagen für die Anfechtung der Vorwürfe im Verfahren gemäß Art. 195 Gesetzesdekret Nr. 58 von 1998 mit dem Datum der Beendigung der Dauerhaftigkeit zu laufen, oder, wenn kein Nachweis für diese Beendigung vorliegt, mit dem Datum der Feststellung der Zuwiderhandlung, die sich auf das konkret beanstandete Verhalten bezieht.
Dieser Leitsatz klärt, dass bei einem dauerhaften Rechtsverstoß die Frist für die Anfechtung erst zu laufen beginnt, wenn der Rechtsverstoß beendet ist. Wenn kein Nachweis für diese Beendigung vorliegt, wird auf das Datum der Feststellung der Zuwiderhandlung zurückgegriffen. Dieser Ansatz verhindert, dass die Frist für die Anfechtung von Sanktionen willkürlich verkürzt werden kann, und gewährleistet einen größeren Schutz für die Akteure des Sektors.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig und lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Es ist unerlässlich, dass die Fachleute des Sektors sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um unerwartete Sanktionen zu vermeiden und die gegen sie gerichteten Verfahren bestmöglich zu handhaben.
Die Verordnung Nr. 21500 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der rechtlichen Klarheit in Bezug auf Verwaltungsstrafen im Bereich der Finanzintermediäre dar. Die Unterscheidung zwischen dauerhaften und nicht dauerhaften Rechtsverstößen und die Präzisierung der Anfechtungsfristen sind Elemente, die die rechtlichen Strategien und die operativen Praktiken der Akteure des Sektors erheblich beeinflussen können. Es ist unerlässlich, die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu beobachten, um eine korrekte Auslegung und Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten.