Das Urteil Nr. 27900 vom 22. Februar 2023 des Obersten Kassationsgerichts (Corte di Cassazione) bietet eine wichtige Reflexion über das Thema des unbefugten Zugriffs auf Computersysteme, insbesondere im Hinblick auf virtuelle Speicherbereiche wie Dropbox. Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es ist, den Eigentümer des Speicherplatzes und sein „ius excludendi alios“ (Recht, andere auszuschließen) für den Zugriff zu identifizieren, bevor ein Zugriff gemäß Artikel 615-ter des Strafgesetzbuches als unbefugt qualifiziert werden kann.
Gemäß Artikel 615-ter, Absatz eins, des italienischen Strafgesetzbuches ist der unbefugte Zugriff auf ein Computer- oder Telekommunikationssystem eine Straftat, die eine klare Identifizierung der Person erfordert, die das Zugangsrecht besitzt. Das Gericht hat entschieden, dass im vorliegenden Fall geprüft werden muss, ob der betreffende Dropbox-Ordner ausschließlich den Angeklagten gehörte oder dem Unternehmen, für das sie arbeiteten.
Unbefugter Zugriff auf ein Computer- oder Telekommunikationssystem – Sogenannter „Dropbox“-Speicher – Sachverhalt gemäß Art. 615 ter, Absatz eins, StGB – Identifizierung des Eigentümers des Speicherplatzes und des damit verbundenen „ius excludendi alios“ für den Zugriff – Notwendigkeit – Bestehen – Sachverhalt. Im Hinblick auf den unbefugten Zugriff auf ein Computer- oder Telekommunikationssystem setzt der Sachverhalt gemäß Art. 615-ter, Absatz eins, StGB, der in Bezug auf den sogenannten „Dropbox“-Speicher angeklagt wird, voraus, dass der Eigentümer des Speicherplatzes und das damit verbundene „ius excludendi alios“ für den Zugriff auf die genannte Anwendung identifiziert wird. (Sachverhalt, in dem das Gericht die Entscheidung mit Zurückverweisung aufgehoben hat, da es für notwendig erachtet hat zu prüfen, ob die sogenannte „Dropbox“-Ordner ausschließlich den Angeklagten gehörte, die ihn erstellt und vorübergehend für das Unternehmen, für das sie arbeiteten, zur Verfügung gestellt hatten, oder ob er dem genannten Unternehmen gehörte, da nur in letzterem Fall ihr Zugriff zur Änderung des Kontos durch Änderung der elektronischen Adresse, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte, als unbefugt angesehen werden konnte).
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die italienische Rechtsprechung dar, da es klärt, dass der Begriff des unbefugten Zugriffs nicht pauschal angewendet werden kann. Es ist unerlässlich festzustellen, wer das Recht auf Zugang zu virtuellen Räumen hat und unter welchen Nutzungsbedingungen. Die Ausführungen des Gerichts betonen die Notwendigkeit einer detaillierten Analyse der spezifischen Situation und vermeiden oberflächliche Interpretationen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 27900 von 2023 sehr relevante Denkanstöße für diejenigen bietet, die im Bereich des Computerstrafrechts tätig sind. Die Bedeutung der präzisen Bestimmung des Eigentümers eines Computersystems ist für die korrekte Anwendung der Gesetzgebung von entscheidender Bedeutung. Insbesondere Unternehmen müssen darauf achten, wie sie virtuelle Räume verwalten und welche Zugriffsrechte sie ihren Mitarbeitern gewähren, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.