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Kommentar zu Urteil Nr. 24357 von 2023: Wahlverbrechen und Aufbewahrung der Stimmzettel. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 24357 von 2023: Wahlvergehen und die Zurückstellung von Stimmzetteln

Das Urteil Nr. 24357 vom 25. Januar 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet wichtige Denkanstöße bezüglich Wahlvergehen, insbesondere zum Verhalten von Wahlvorstandsvorsitzenden während der Auszählung der Stimmzettel. Die Entscheidung konzentriert sich auf das Gefährdungsdelikt nach Art. 96 des Gesetzesdekrets Nr. 570 von 1960 und stellt fest, dass die Zurückstellung von Stimmzetteln ohne sofortige Stimmenzuweisung eine strafrechtlich relevante Rechtswidrigkeit darstellen kann.

Der Fall und das Urteil

Der Fall betrifft einen Wahlvorstandsvorsitzenden, der während der Auszählungsarbeiten in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern einige Stimmzettel zurückstellte, um sie später zu bewerten, anstatt ihnen sofort eine Stimme zuzuweisen. Dieses Verhalten wurde von den Richtern als rechtswidrig erachtet, die die Bedeutung einer sofortigen Entscheidung über die Stimmenzuweisung betonten, wie sie in den Artikeln 54 und 63 des Gesetzesdekrets Nr. 570 von 1960 vorgesehen ist.

Kommunalwahlen – Auszählungsarbeiten – Zurückstellung von Stimmzetteln mit Vorbehalt der Stimmenzuweisung am Ende der Auszählung – Gefährdungsdelikt nach Art. 96 des Gesetzesdekrets Nr. 570 von 1960 – Vorliegen – Gründe. Im Bereich der Wahlvergehen stellt die Verhaltensweise des Wahlvorstandsvorsitzenden, der während der Auszählungsarbeiten von Wahlen in einer Gemeinde mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern einen oder mehrere aus der Urne gezogene Stimmzettel zurückstellt und deren Bewertung bis zum Abschluss der Auszählung vorbehält und somit die nach den Artikeln 54 und 63 des genannten Gesetzesdekrets vorgeschriebene sofortige Entscheidung über die Zuweisung jeder einzelnen Stimme unterlässt, ein Verbrechen nach Art. 96 des Gesetzesdekrets vom 16. Mai 1960, Nr. 570 dar, da diese Rechtswidrigkeit den Charakter eines Gefährdungsdelikts hat, das darauf abzielt, das Risiko von Wahlbetrug zu verhindern.

Rechtliche Implikationen

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs bekräftigt nicht nur die Notwendigkeit, die Wahlverfahren einzuhalten, sondern hebt auch das Konzept des Gefährdungsdelikts hervor. Diese Art von Delikt ist durch die Schaffung einer Risikosituation gekennzeichnet, anstatt durch einen bereits eingetretenen Schaden. In diesem Zusammenhang schafft das Verhalten des Wahlvorstandsvorsitzenden durch die Zurückstellung von Stimmzetteln ein potenzielles Risiko von Wahlbetrug, was die Anwendung der Strafnorm rechtfertigt.

  • Die Einhaltung der Wahlverfahren ist für die Transparenz von Wahlen von grundlegender Bedeutung.
  • Das Gefährdungsdelikt zielt darauf ab, Verhaltensweisen zu verhindern, die die Integrität des Wahlprozesses beeinträchtigen könnten.
  • Das Urteil dient als Mahnung für alle an den Wahlen beteiligten Akteure und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 24357 von 2023 eine wichtige Anleitung für das Verhalten bei der Auszählung von Wahlzetteln bietet. Es unterstreicht die Verantwortung der Wahlvorstandsvorsitzenden bei der Gewährleistung der Regelmäßigkeit und Transparenz der Wahlvorgänge und hebt hervor, dass jede Unterlassung strafrechtliche Folgen haben kann. Diese Entscheidung stärkt nicht nur die bestehende Gesetzgebung, sondern dient auch dazu, alle am Wahlprozess Beteiligten über die Bedeutung von Rechtmäßigkeit und Korrektheit bei Wahlen aufzuklären und zu sensibilisieren.

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