Das jüngste Urteil Nr. 48103 vom 26. September 2023, erlassen vom Tribunale di Isernia, bietet bedeutende Anregungen zur Klärung der persönlichen Identität von Angeklagten im Strafverfahren. Insbesondere klärt die Entscheidung die Bedeutung des einheitlichen Identifikationscodes (CUI) als grundlegendes Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit der physischen Identität des Angeklagten, auch wenn dieser falsche Personalien angibt.
Die zentrale Frage des Urteils ist die Feststellung der persönlichen Identität in Bezug auf den Angeklagten, der im vorliegenden Fall falsche Personalien angegeben hatte. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der ihm zugewiesene CUI eine eindeutige Identifizierung ermöglicht, auch wenn der Angeklagte falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hat. Dieser Aspekt ist entscheidend für den Schutz der Rechte des Angeklagten und für den ordnungsgemäßen Ablauf des Strafverfahrens.
Angeklagter, der falsche Personalien angegeben hat - Zuweisung des einheitlichen Identifikationscodes - Sicherheit der physischen Identität - Gründe. Im Hinblick auf die Feststellung der persönlichen Identität gilt ein Angeklagter, der falsche Personalien angegeben hat, als vollständig identifiziert durch das Verfahren, nach dessen Abschluss ihm der einheitliche Identifikationscode (CUI) zugewiesen wurde, der ihn eindeutig von jedem anderen Bürger unterscheidet.
Dieser Leitsatz unterstreicht, dass der einheitliche Identifikationscode (CUI) nicht nur eine Nummer ist, sondern ein wesentliches Element, um sicherzustellen, dass jede Person im Rechtssystem eindeutig und unterscheidbar anerkannt wird. Das Urteil hebt somit hervor, wie die Zuweisung des CUI eine Form des Schutzes für ein faires Verfahren und die Integrität des Rechtssystems darstellt.
Diese Gesetzesartikel zeigen zusammen mit der bisherigen Rechtsprechung, wie die Urteile Nr. 11082 von 2017 und Nr. 32082 von 2014 eine gefestigte Ausrichtung zur Gewährleistung der Sicherheit der persönlichen Identität im Strafverfahren aufzeigen und somit das Vertrauen in die Justiz stärken.
Das Urteil Nr. 48103 von 2023 stellt einen wichtigen Fortschritt in der Regelung der persönlichen Identität im Strafrecht dar. Die Einführung des einheitlichen Identifikationscodes erweist sich somit als unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Achtung der Rechte der Angeklagten und der Wirksamkeit des Strafverfahrens. Die Sicherheit der physischen Identität ist nicht nur ein technischer Aspekt, sondern ein Grundprinzip der Gerechtigkeit, das stets geschützt und geachtet werden muss.