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Das Urteil Nr. 49717 von 2023 und die Nichtigkeit der Mitteilung an die Verteidiger im Strafprozess. | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Urteil Nr. 49717 von 2023 und die Nichtigkeit der Benachrichtigung von Verteidigern im Strafverfahren

Das jüngste Urteil Nr. 49717 vom 07. November 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, wirft wichtige Fragen hinsichtlich der Gültigkeit von Verfahrenshandlungen auf, wenn einer der bestellten Verteidiger nicht über den für die Berufungsverhandlung festgesetzten Termin benachrichtigt wird. In dieser Entscheidung erklärte das Gericht die Berufung für unzulässig und klärte die Modalitäten, mit denen eine Nichtigkeit allgemeiner Art im Strafverfahren geltend gemacht werden kann.

Der rechtliche Rahmen

Das Urteil bezieht sich auf verschiedene Bestimmungen der Strafprozessordnung, insbesondere auf Artikel 182 Absatz 2, der die Fristen für die Geltendmachung von Nichtigkeit festlegt, und auf Artikel 97 Absatz 4, der die Ernennung eines Prozessbevollmächtigten behandelt. Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass die Nichtmitteilung des Verhandlungstermins an einen der Verteidiger kein einfacher Fehler ist, sondern erhebliche Auswirkungen auf die Verteidigung des Angeklagten haben kann.

Die Leitsatz des Urteils

ABLEITBARKEIT – Unterlassene Benachrichtigung eines der bestellten Verteidiger über den für die Berufungsverhandlung festgesetzten Termin – Frist für den anderen Verteidiger oder den Prozessbevollmächtigten zur Geltendmachung der Nichtigkeit – Angabe. Die Nichtigkeit allgemeiner Art mit mittlerer Wirksamkeit, die sich aus der unterlassenen Benachrichtigung eines der bestellten Verteidiger über den für die Verhandlung (in diesem Fall Berufungsverhandlung) festgesetzten Termin ergibt, muss vom anderen Verteidiger oder dem gemäß Artikel 97 Absatz 4 der Strafprozessordnung ernannten Prozessbevollmächtigten innerhalb der Frist gemäß Artikel 182 Absatz 2 der Strafprozessordnung geltend gemacht werden.

Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Benachrichtigungsverfahren im Strafverfahren. Die Nichtigkeit allgemeiner Art muss, wie angegeben, fristgerecht geltend gemacht werden, da andernfalls die Gefahr besteht, das Recht des Angeklagten auf Verteidigung zu beeinträchtigen. Das Urteil fügt sich in eine inzwischen gefestigte Rechtsprechung ein, die hervorhebt, wie die Unterlassung einer formellen Handlung direkte Auswirkungen auf die Gültigkeit des Verfahrens haben kann.

Schlussbetrachtungen

Das Urteil Nr. 49717 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Angeklagten dar, indem es die Bedeutung der korrekten Information der Verteidiger und die Notwendigkeit der Einhaltung von Verfahrensfristen bekräftigt. Die Rechtsprechung trägt durch solche Entscheidungen dazu bei, dass jeder am Strafverfahren Beteiligte sein Recht auf Verteidigung vollumfänglich ausüben kann, was für das Funktionieren eines gerechten und fairen Rechtssystems unerlässlich ist.

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