Das Urteil Nr. 17316 vom 11. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt in der italienischen Rechtsprechung zum Thema Auslieferung dar. Es konzentriert sich auf einen Fall, in dem die Islamische Republik Pakistan die Auslieferung zur Strafverfolgung beantragte, im Zusammenhang mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt. Die Entscheidung beleuchtet das Zusammenspiel zwischen italienischem Recht und Menschenrechten, insbesondere das Verbot der Auslieferung in Abwesenheit eines internationalen Vertrags, wenn die Straftat mit der Todesstrafe geahndet wird.
Das Gericht lehnte den Auslieferungsantrag unter Verweis auf Artikel 698 Absatz 2 der italienischen Strafprozessordnung ab, der besagt, dass eine Auslieferung nicht gewährt werden darf, wenn die Straftat, für die sie beantragt wird, mit der Todesstrafe geahndet wird. Dieses Prinzip steht im Einklang mit Artikel 27 Absatz 4 der Verfassung, der das Recht auf Leben und das Verbot der Todesstrafe festschreibt und die Position Italiens als eine Nation, die die Menschenrechte schützt, stärkt.
Auslieferung zur Strafverfolgung – Straftat, die abstrakt mit der Todesstrafe bedroht ist – Ausschluss – Bedingungen – Sachverhalt. Im Bereich der Auslieferung ist in Abwesenheit eines Vertrags mit dem ersuchenden Staat die Regelung des Artikels 698 Absatz 2 der Strafprozessordnung nicht gestattet die Auslieferung zur Strafverfolgung zugunsten des ausländischen Staates, wenn die Tat, für die sie beantragt wird, mit der Todesstrafe geahndet wird. (Sachverhalt im Zusammenhang mit der Auslieferung zur Strafverfolgung, beantragt von der Islamischen Republik Pakistan in Bezug auf das Verbrechen des vorsätzlichen Tötungsdelikts).
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die internationale justizielle Zusammenarbeit und die Achtung der Menschenrechte. Tatsächlich hat das Fehlen eines Auslieferungsvertrags zwischen Italien und Pakistan zu einer strengen Anwendung der italienischen Vorschriften geführt und verdeutlicht, wie der Schutz der Grundrechte Vorrang vor Erwägungen der internationalen Zusammenarbeit hat. In diesem Zusammenhang ist es wichtig hervorzuheben:
Das Urteil Nr. 17316 von 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte im Rahmen von Auslieferungsersuchen. Es dient als Mahnung für die italienischen Justizbehörden und für ausländische Staaten und verdeutlicht, dass die italienische Gesetzgebung die Grundrechte nicht beeinträchtigen kann, insbesondere wenn es um Straftaten geht, die mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, und diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und menschenrechtskonformen Justiz dar.