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Kommentar zu Urteil Nr. 13774 von 2024: Das Anwesenheitsregister als öffentliches Dokument. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 13774 von 2024: Das Anwesenheitsregister als öffentliche Urkunde

Das Urteil Nr. 13774 vom 24. Januar 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt in der Definition der rechtlichen Natur des Anwesenheitsregisters für Personen dar, die zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zugelassen sind. Insbesondere hat der Gerichtshof bestätigt, dass dieses Register als öffentliche Urkunde gilt, mit offensichtlichen Auswirkungen auf die Gültigkeit und Zuverlässigkeit von Bescheinigungen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung.

Der Kontext des Urteils

Die Entscheidung geht von einem Fall aus, in dem der Angeklagte, M. A., der Fälschung des Anwesenheitsregisters im Rahmen eines Bewährungsverfahrens beschuldigt wurde. Das Berufungsgericht Turin bestätigte die Verurteilung und betonte, dass das betreffende Register, das auf der Grundlage des Ministerialdekrets Nr. 88 vom 8. Juni 2015 eingerichtet wurde, für die analytische Bescheinigung der vom Angeklagten geleisteten Arbeitsstunden unerlässlich ist.

Bewährungsverfahren – Anwesenheitsregister für zur gemeinnützigen Arbeit zugelassene Person – Natur – Öffentliche Urkunde – Gründe. Im Bereich der Urkundenfälschung hat das Anwesenheitsregister der Person, die im Rahmen des Bewährungsverfahrens zur gemeinnützigen Arbeit zugelassen ist, den Charakter einer öffentlichen Urkunde, da das Ministerialdekret Nr. 88 vom 8. Juni 2015 in Artikel 3 ausdrücklich vorsieht, dass dieses Register zur analytischen Bescheinigung der vom Angeklagten tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eingerichtet wird.

Rechtliche Auswirkungen

Das Urteil hebt einige entscheidende Aspekte hervor:

  • Das Anwesenheitsregister gilt als öffentliche Urkunde und ist somit per se ein Beweismittel für die Wahrheit, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
  • Die Fälschung eines solchen Dokuments hat erhebliche strafrechtliche Konsequenzen, da sie die Wahrnehmung der Erfüllung der Verpflichtungen durch den Angeklagten verändern kann.
  • Die Definition der öffentlichen Urkunde steht im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Strafgesetzbuches, insbesondere mit den Artikeln 476 und 168 bis, die Fälschungen von öffentlichen Urkunden regeln.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 13774 von 2024 klärt nicht nur die rechtliche Natur des Anwesenheitsregisters für gemeinnützige Arbeit, sondern bekräftigt auch die Bedeutung von Transparenz und Integrität in der rechtlichen Dokumentation. Mit dieser Entscheidung trägt der Gerichtshof zur Stärkung des Rechtssystems gegen Urkundenbetrug bei und bietet eine klare und präzise Auslegung der geltenden Vorschriften. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle am Bewährungsverfahren beteiligten Akteure die Bedeutung einer korrekten Führung solcher Register verstehen, um die Einhaltung der Gesetze und die Rechte der Angeklagten zu gewährleisten.

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