Das jüngste Urteil Nr. 17038 vom 4. April 2024, hinterlegt am 23. April 2024, stellt einen wichtigen Eingriff des Obersten Kassationsgerichtshofs in die Materie des Diebstahls in den Nebenräumen einer Wohnung dar. Insbesondere hat sich das Gericht mit der Frage des Fehlens einer spezifischen Strafmilderung für diese Art von Diebstahl befasst und die Auswirkungen auf den Schutz der individuellen Sicherheit und des Vermögens hervorgehoben.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat in seiner Funktion als Rechtsinstanz die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität im Zusammenhang mit Artikel 624-bis des Strafgesetzbuches zurückgewiesen. Dieser Artikel sieht tatsächlich keine ausdrückliche spezifische Strafmilderung für Diebstähle vor, die in den Nebenräumen einer Wohnung begangen werden. Dies hat Fragen zur Konformität der Norm mit Artikel 3 der Verfassung aufgeworfen, der den Gleichheitsgrundsatz garantiert.
In diesem Zusammenhang hat das Gericht festgestellt:
Diebstahl in den Nebenräumen einer Wohnung – Unterlassene Festlegung einer spezifischen Strafmilderung – Verletzung von Art. 3 der Verfassung – Frage der Verfassungsmäßigkeit – Offensichtliche Unbegründetheit – Gründe. Die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität von Art. 624-bis StGB in Bezug auf Art. 3 der Verfassung wegen der unterlassenen Festlegung einer spezifischen Strafmilderung für den Fall, dass der Diebstahl an Gütern begangen wurde, die zu einer Wohnung gehören, ist offensichtlich unbegründet. (In der Begründung hat das Gericht präzisiert, dass die Bedürfnisse des Schutzes der individuellen Sicherheit, die der Gesetzgeber zusammen mit den Vermögensinteressen schützen wollte, auch in Bezug auf die Nebenräume einer Wohnung oder eines privaten Wohnsitzes, die als Hilfsgüter für das Hauptgut dienen und auf die Befriedigung der häuslichen Lebensbedürfnisse des Eigentümers abzielen, durchaus gegeben sind).
Das Gericht hat klargestellt, dass die Nebenräume einer Wohnung, wie z. B. Garagen, Keller oder Gärten, im Hinblick auf den rechtlichen Schutz wie die Hauptwohnung zu betrachten sind. Diese Position impliziert, dass der Gesetzgeber nicht nur materielle Güter, sondern auch die Sicherheit der Person, die in diesem Haus lebt, schützen muss.
Diese Entscheidung klärt nicht nur die Position des Obersten Kassationsgerichtshofs, sondern bietet auch Anregungen zur Reflexion über mögliche legislative Maßnahmen zur Schließung dieser Gesetzeslücke. Es ist offensichtlich, dass eine Überprüfung der Normen zu mehr Gerechtigkeit und Schutz für die Bürger führen könnte.
Das Urteil Nr. 17038 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in der Frage des Schutzes von Wohnungen und ihren Nebenräumen dar. Obwohl das Gericht die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität als offensichtlich unbegründet erklärt hat, bleibt die Debatte über die Notwendigkeit einer Gesetzesreform, die einen angemesseneren Schutz für Vermögenswerte und individuelle Sicherheit gewährleisten kann, offen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Gesetzgeber diese Bedürfnisse berücksichtigt, um einen wirksamen und gerechten Schutz für alle Bürger zu gewährleisten.