Das Urteil Nr. 15098 vom 27. März 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Auslegung der Änderungen, die durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022, bekannt als Riforma Cartabia, eingeführt wurden. Diese Entscheidung beleuchtet, wie der Beginn der Fristen für die Einreichung der Strafanzeige die Offizialanklage bestimmter Straftaten beeinflussen kann, insbesondere in Bezug auf die Geltendmachung von erschwerenden Umständen.
Der Gerichtshof hat über einen Fall von Stromdiebstahl entschieden, bei dem die Staatsanwaltschaft einen erschwerenden Umstand geltend gemacht hatte, der, wenn er anerkannt worden wäre, die Straftat zu einer Offizialanklage gemacht hätte. Die zentrale Frage war, ob dieser erschwerende Umstand innerhalb der in Artikel 85 des Gesetzesdekrets Nr. 150/2022 festgelegten Frist geltend gemacht worden war, der besagt, dass nach Ablauf der Frist für die Strafanzeige die Strafbarkeit der Straftat je nach den Umständen geändert werden kann.
Straftat, die aufgrund der durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 (sog. Riforma Cartabia) eingeführten Änderung auf Strafanzeige hin verfolgbar geworden ist – Ablauf der Frist für die Einreichung der Strafanzeige gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets – Nachreichung eines erschwerenden Umstands – Möglichkeit – Bestehen – Folglich Offizialanklage der Straftat – Bestehen – Gründe – Sachverhalt. Im Hinblick auf Straftaten, die aufgrund der durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, eingeführten Änderung auf Strafanzeige hin verfolgbar geworden sind, ist es der Staatsanwaltschaft gestattet, die Anklage durch die Geltendmachung eines erschwerenden Umstands, der die Straftat zu einer Offizialanklage macht, in der Verhandlung zu ändern, wenn die Frist für die Einreichung der Strafanzeige gemäß Art. 85 des genannten Gesetzesdekrets abgelaufen ist. (Sachverhalt bezüglich Stromdiebstahls, bei dem der Gerichtshof die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens aufhob, mit der Begründung, dass das Gericht, das die nachträgliche Geltendmachung des erschwerenden Umstands gemäß Artikel 625 Absatz 1 Nr. 7 des Strafgesetzbuches, der die Straftat zu einer Offizialanklage macht, als verspätet erachtete, einen absoluten und allgemeinen Nichtigkeitstatbestand in Bezug auf die Ausübung der Strafverfolgung begangen hatte).
Die Riforma Cartabia hat bedeutende Änderungen in der italienischen Rechtslandschaft eingeführt, insbesondere in Bezug auf die Strafverfolgung von Straftaten. Diese Änderung hat zu verschiedenen Auslegungen und Anwendungen durch die Rechtsprechung geführt. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass die Staatsanwaltschaft auch nach Ablauf der Frist für die Strafanzeige die Möglichkeit hat, die Anklage zu ändern und einen erschwerenden Umstand während der Verhandlung geltend zu machen. Dies unterstreicht ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Justiz auch in Situationen ausgeübt werden kann, in denen sie sonst durch den Ablauf von Fristen beeinträchtigt zu sein scheint.
Das Urteil Nr. 15098 von 2024 stellt einen Bezugspunkt für das Verständnis der neuen Dynamiken dar, die durch die Riforma Cartabia im italienischen Strafrecht eingeführt wurden. Es unterstreicht die Bedeutung der Flexibilität in Strafverfahren, indem es der Staatsanwaltschaft ermöglicht, auch bei abgelaufenen Fristen zu handeln, wenn dies für die Verfolgung von Straftaten, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen, notwendig ist. Diese Entscheidung schützt nicht nur die Interessen der Justiz, sondern bietet auch eine wichtige Reflexion über die Anwendung von sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften.