Das Urteil Nr. 13364 vom 14. Februar 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem Thema von erheblicher Bedeutung im Bereich der Steuerdelikte. Insbesondere hat der Gerichtshof die Möglichkeit der Begründung des Betrugsdelikts durch Steuererklärung mittels Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nicht existierende Vorgänge geprüft und festgestellt, dass dieses Delikt auch dann verfolgt werden kann, wenn die gefälschte Dokumentation vom Nutzer selbst erstellt wurde.
Das Betrugsdelikt durch Steuererklärung ist im Gesetzesdekret vom 10. März 2000, Nr. 74, geregelt, das die Steuerdelikte regelt. Gemäß Artikel 3, Absatz 3 dieses Dekrets wird die Fälschung von Dokumenten für nicht existierende Vorgänge streng bestraft. Der Gerichtshof hat bekräftigt, dass auch wenn die gefälschte Dokumentation vom Nutzer stammt, dies die Existenz des Delikts nicht ausschließt.
Steuerdelikte – Betrugsdelikt durch Steuererklärung mittels Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nicht existierende Vorgänge – Ausstellung der gefälschten Dokumentation durch denselben Nutzer – Begründung des Delikts – Vorhandensein. Im Hinblick auf Steuerdelikte ist das Betrugsdelikt durch Steuererklärung mittels Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nicht existierende Vorgänge auch dann begründbar, wenn die gefälschte Dokumentation vom Nutzer derselben erstellt wurde, der sie so erscheinen lässt, als stamme sie von Dritten. (In der Begründung hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Verweis auf bestimmte Fälle der Rechnungsstellung, der in Art. 3, Abs. 3, Gesetzesdekret vom 10. März 2000, Nr. 74, in der Fassung des Gesetzesdekrets vom 24. September 2015, Nr. 158, enthalten ist, das Verhältnis der gegenseitigen Spezialität zwischen dem genannten Delikt und dem Betrugsdelikt durch andere Machenschaften, vorgesehen in Art. 3 Gesetzesdekret Nr. 74 von 2000, nicht verändert hat.)
Das vorliegende Urteil hat eine wichtige praktische Bedeutung, da es klärt, dass auch die Erstellung gefälschter Dokumentation durch den Nutzer selbst nicht von der strafrechtlichen Verantwortung befreit. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind vielfältig:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 13364 von 2024 einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Steuerdelikte darstellt. Es klärt, dass die strafrechtliche Verantwortung nicht umgangen werden kann und dass die Verwendung gefälschter Rechnungen oder Dokumente, unabhängig von ihrer Herkunft, verfolgbar ist. Dies stellt ein starkes Signal für alle dar, die im Steuerbereich tätig sind, und unterstreicht die Bedeutung einer korrekten und transparenten Führung der steuerlichen Dokumentation.