Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 10748 vom 22. April 2024 liefert wichtige Klarstellungen zum Thema des Wechsels des Schiffseigners und des Betreibers eines Luftfahrzeugs. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Unterscheidung zwischen einer Unternehmensübertragung und einem bloßen Wechsel der Verwaltung eines einzelnen Unternehmenselements von entscheidender Bedeutung ist, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die beteiligten Arbeitnehmer.
Das Urteil analysiert das Verhältnis zwischen den Bestimmungen des Seerechtskodex, insbesondere der Artikel 343 und 917, und Artikel 2112 des Zivilgesetzbuches, der die Unternehmensübertragung regelt. Nach Ansicht des Gerichts kann der Wechsel des Reeders oder des Betreibers eines Luftfahrzeugs nicht als Unternehmensübertragung im rechtlichen Sinne betrachtet werden, da er sich auf ein einzelnes Gut (das Schiff oder das Luftfahrzeug) und nicht auf das Unternehmen als Ganzes bezieht. Dieser Aspekt ist entscheidend für das Verständnis der rechtlichen und vertraglichen Auswirkungen solcher Änderungen.
Wechsel des Reeders eines Schiffes und des Betreibers eines Luftfahrzeugs gemäß Art. 343 und 917 des Seerechtskodex – Unternehmensübertragung gemäß Art. 2112 ZGB – Konfigurierbarkeit – Ausschluss – Begründung. In den Fällen des Wechsels des Reeders eines Schiffes und des Betreibers eines Luftfahrzeugs gemäß Art. 343 und 917 des Seerechtskodex ist keine Unternehmensübertragung im Sinne von Art. 2112 ZGB gegeben, da sich diese auf ein einzelnes Element des Unternehmens (das Schiff und das Luftfahrzeug) und auf die Anmusterungsverträge auf bestimmten Schiffen und Luftfahrzeugen beziehen.
Diese Leitsätze heben hervor, dass für die Konfiguration einer Unternehmensübertragung die Übertragung von Vermögenswerten und Rechten erforderlich ist, die die autonome Fortführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen. Im vorliegenden Fall führt der bloße Austausch des Reeders nicht zur Übertragung aller konstitutiven Elemente des Unternehmens, sondern beschränkt sich auf einen Wechsel der Verwaltung eines einzelnen Elements, was die Anwendung von Artikel 2112 des Zivilgesetzbuches nicht rechtfertigt.
Die praktischen Folgen dieses Urteils sind vielfältig und betreffen verschiedene Aspekte:
Das Urteil Nr. 10748 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der italienischen Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und zur Unternehmensübertragung dar. Durch die Klärung der Unterscheidung zwischen dem Wechsel des Reeders und der Unternehmensübertragung bietet das Gericht eine nützliche Orientierung für die Verwaltung von Arbeitsverträgen im maritimen und Luftfahrtsektor. In einem sich ständig weiterentwickelnden Umfeld wie dem derzeitigen ist es unerlässlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut informiert sind, um Mehrdeutigkeiten und rechtliche Probleme zu vermeiden.