Die jüngste Anordnung Nr. 10402 vom 17. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert wichtige Klarstellungen zur rechtlichen Neudefinition der Klage im Kontext eines Verkehrsunfalls. Die Entscheidung konzentriert sich auf die Notwendigkeit, dass der Klagegrund (causa petendi) identisch bleibt, damit der Richter die Klage anders qualifizieren kann, und hebt die Grenzen dieser Befugnis hervor.
Der vorliegende Fall betraf die Klage der Erben eines bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Mitfahrers. Die Erben hatten eine Entschädigungsforderung gemäß Artikel 141 des Versicherungsgesetzbuches (Codice delle Assicurazioni) geltend gemacht, doch das erstinstanzliche Gericht hatte versucht, die Klage gemäß Artikel 2054 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Codice Civile) neu zu qualifizieren. Der Oberste Kassationsgerichtshof schloss diese Möglichkeit aus und betonte, dass zum Erfolg der ursprünglichen Klage der bloße Rechtsgrund des Transports und der Kausalzusammenhang mit dem erlittenen Schaden ausreichend seien.
Rechtliche Neudefinition der Klage – Grenzen – Identität des Klagegrunds – Notwendigkeit – Voraussetzungen – Bereits im ersten Rechtszug zur Beschreibung mit anderer Tragweite dargelegte Tatsachen – Ausreichend – Ausschluss – Identität des historischen Sachverhalts – Ausreichend – Ausschluss – Sachverhalt. Der Richter hat die Befugnis, die Klage anders zu qualifizieren als von den Parteien dargelegt, vorausgesetzt, der „Klagegrund“ bleibt identisch, was ausgeschlossen werden muss, wenn sich die Tatsachen, die das geltend gemachte Recht begründen, verändern oder, wenn sie bereits im Klageschriftsatz zur Beschreibung mit anderer Tragweite dargelegt wurden, mit einer anderen Tragweite geltend gemacht werden. (In diesem Fall schloss der Oberste Kassationsgerichtshof aus, dass das erstinstanzliche Gericht die Klage der Erben des bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Mitfahrers, die gemäß Art. 141 c.ass. erhoben wurde, in die Klage gemäß Art. 2054 c.c. neu qualifizieren könne, da für den Erfolg der ersteren der bloße Rechtsgrund des Transports in einem am Unfall beteiligten Fahrzeug, zuzüglich des Kausalzusammenhangs mit dem erlittenen Schaden, ausreichend sei, während für die Klage gemäß Art. 2054 c.c. auch die Kollision der Fahrzeuge erforderlich sei, die einem gänzlich anderen Beweisregime unterliege).
Dieses Urteil hat mehrere praktische Auswirkungen, darunter:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 10402 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klärung der Modalitäten der rechtlichen Neudefinition der Klage darstellt und hervorhebt, wie die Wahrung der Identität des Klagegrunds für die ordnungsgemäße Abwicklung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen von grundlegender Bedeutung ist.
Der Oberste Kassationsgerichtshof bekräftigt mit dieser Anordnung gefestigte Grundsätze des italienischen Zivilrechts und trägt dazu bei, eine größere Rechtssicherheit für die an Entschädigungsverfahren beteiligten Parteien zu gewährleisten. Es ist für Anwälte und Fachleute des Sektors unerlässlich, sich dieser Entscheidungen bewusst zu sein, um eine angemessene und informierte Verteidigung ihrer Mandanten zu gewährleisten.