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Kommentar zur Anordnung Nr. 11523 vom 30.04.2024: Pflicht zur Zahlung der Berufskosten. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zur Verordnung Nr. 11523 vom 30.04.2024: Verpflichtung zur Zahlung von Berufshonoraren

Die jüngste Verordnung Nr. 11523 vom 30. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Rechtsbereich: der Verpflichtung des Mandanten, die Berufshonorare an den Anwalt zu zahlen. Diese Entscheidung klärt nicht nur den rechtlichen Rahmen in dieser Angelegenheit, sondern bietet auch Anregungen zur Reflexion darüber, wie Rechtskosten verwaltet und abgerechnet werden sollten.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall betrifft M. (G.) und L. (L.R.M.T.) und wurde ursprünglich vom Berufungsgericht Venedig behandelt. Die zentrale Frage betrifft die Forderung nach Kostenerstattung und die Zahlung der Berufshonorare durch den Berufsträger. Die Verordnung bekräftigt den Grundsatz, dass der Mandant verpflichtet ist, dem Anwalt den vom Richter festgelegten Betrag zu zahlen, unabhängig von den Entscheidungen im Hauptverfahren.

HONORAR - IM ALLGEMEINEN Antrag auf Kostenerstattung und Zahlung von Honoraren durch den Berufsträger vor dem Richter - Verpflichtung des Mandanten, dem Berufsträger den von diesem Richter festgelegten Betrag zu zahlen - Bestehen - Kosten, die im Verfahren, in dem der Berufsträger seine Tätigkeit ausgeübt hat, festgesetzt wurden - Unerheblichkeit. Der Mandant ist gemäß Art. 61 des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 1578 von 1933 verpflichtet, dem von ihm ernannten Rechtsanwalt und Prokurator die Honorare und Gebühren in der Höhe zu zahlen, die in Bezug auf ihn vom Richter festgelegt wurde, vor dem der Berufsträger einen Antrag auf Kostenerstattung und Zahlung von Berufshonoraren gestellt hat, deren Höhe von diesem Richter unabhängig von den Bestimmungen des Beschlusses, der die Kosten festgesetzt hat, zu bestimmen ist, unter Berücksichtigung der Bedeutung der geleisteten Arbeit, des Umfangs der vom Berufsträger geleisteten Arbeit und des wirtschaftlichen und sozialen Wertes der Tätigkeit in Bezug auf das angestrebte Ergebnis.

Die Auswirkungen für Mandanten und Berufsträger

Dieses Urteil klärt einige grundlegende Aspekte des Verhältnisses zwischen Mandant und Anwalt. Für die Mandanten ist es entscheidend zu verstehen, dass:

  • Die Zahlung der Honorare nicht an das Endergebnis des Verfahrens gebunden ist, sondern sich nach dem Umfang der Arbeit und der Bedeutung der geleisteten Arbeit richtet.
  • Der Richter die Aufgabe hat, die Höhe der Honorare festzulegen, was bedeutet, dass der Mandant auch bei Unzufriedenheit mit der Leistung die Zahlung des festgelegten Betrags nicht verweigern kann.
  • Die Abrechnung von Rechtskosten den geltenden Vorschriften folgen muss, wie denen des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 1578 von 1933, die in der Praxis oft unterschätzt werden.

Schlussfolgerungen

Die Verordnung Nr. 11523 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Anwälten und Mandanten dar. Die Klarheit, mit der der Oberste Kassationsgerichtshof die Frage der Honorarzahlung behandelt hat, sollte als Mahnung für die Mandanten dienen, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein. Gleichzeitig bietet sie einen Schutz für die Berufsträger und gewährleistet, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und vergütet wird.

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