Das kürzlich ergangene Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 28727 vom 6. Oktober 2023 befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Familienrecht: der Zulässigkeit der gemeinsamen Einreichung von Anträgen auf Trennung und auf Auflösung oder Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe. Diese Entscheidung klärt nicht nur wichtige verfahrensrechtliche Aspekte, sondern stellt auch einen bedeutenden Schritt in Richtung einer effizienteren und für die Beteiligten weniger belastenden Justiz dar.
Die Ehegatten A.A. und B.B. reichten beim Gericht von Treviso einen gemeinsamen Antrag ein, mit dem sie die persönliche Trennung und gleichzeitig die Auflösung der Ehe beantragten. Das Gericht legte dem Kassationsgerichtshof eine Vorfrage zur Zulässigkeit der Kumulation der Anträge vor und wies auf den Widerspruch zwischen verschiedenen gerichtlichen Auslegungen hin. Der Gerichtshof entschied, sich damit zu befassen und einen Rechtsgrundsatz festzulegen, der die Möglichkeit der Kumulation der Anträge in einem einzigen Verfahren klärt.
Im Bereich der familiären Krisen ist im Rahmen des Verfahrens gemäß Art. 473-bis.51 ZPO der gemeinsame und kumulierte Antrag der Ehegatten auf Trennung und Auflösung oder Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe zulässig.
Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit der Cartabia-Reform (Gesetzesdekret Nr. 149/2022) und reagiert auf praktische Notwendigkeiten der Koordination zwischen Trennungs- und Scheidungsverfahren. Die Zulässigkeit der Kumulation von Anträgen ermöglicht eine rationalere und einheitlichere Bearbeitung der Anliegen und vermeidet Doppelarbeit und Verfahrensverzögerungen.
Der Gerichtshof betonte, dass die Möglichkeit der Kumulation die unverfügbaren Rechte der Ehegatten nicht verändert, sondern ihre Autonomie bei der Bewältigung der ehelichen Krise festigt. Das Urteil stellt somit einen Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Rechte der Parteien und einer Vereinfachung der Verfahren dar.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 28727 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Fortschritt im Familienrecht darstellt und eine modernere und pragmatischere Sichtweise auf die Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsverfahren bietet. Die Zulässigkeit der Kumulation von Anträgen ist nicht nur ein Vorteil für die Ehegatten, sondern auch ein Weg für das Rechtssystem, effektiver auf die Herausforderungen der heutigen familiären Krisen zu reagieren.