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Geschiedener Ehepartner behindert Besuche: Schutz und Sanktionen | Familienanwalt
Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Wenn die Kommunikation mit den Kindern behindert wird

Das Recht, nach einer Trennung oder Scheidung eine kontinuierliche Beziehung zu den Kindern aufrechtzuerhalten, behindert zu sehen, ist eine der frustrierendsten und schmerzhaftesten Erfahrungen für einen Elternteil. Verweigerte Anrufe, verpasste Besuche oder wichtige Entscheidungen, die einseitig getroffen werden, verletzen nicht nur die Anordnungen des Gerichts, sondern verletzen vor allem das Grundrecht des Kindes auf elterliche Sorge beider Elternteile. Das Verständnis der verfügbaren rechtlichen Instrumente ist der erste Schritt zum Schutz dieser Bindung. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand befasst sich Rechtsanwalt Marco Bianucci mit diesen heiklen Situationen mit dem primären Ziel, einen konstruktiven Dialog wiederherzustellen und gegebenenfalls die Rechte des Elternteils und des Kindes vor den zuständigen Gerichten durchzusetzen.

Das Prinzip der elterlichen Sorge beider Elternteile im italienischen Recht

Das Schlüsselkonzept, das die Beziehungen zwischen getrennten Eltern und Kindern regelt, ist das Prinzip der elterlichen Sorge beider Elternteile. Dies ist das Recht des Kindes, auch nach dem Ende ihrer Vereinigung eine stabile und ausgewogene Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Dieses Recht gehört nicht dem Elternteil, sondern dem Kind. Jedes Verhalten, das die Ausübung dieses Rechts verhindert oder erschwert, gilt als Verstoß. Behinderndes Verhalten kann sich auf verschiedene Weise äußern: von der systematischen Weigerung, das Kind ans Telefon zu lassen, über die Verunglimpfung der anderen Elternfigur bis hin zur Nichteinhaltung des vom Gericht festgelegten Besuchszeitplans.

Schutzinstrumente: von der Abmahnung bis zur Klage

Wenn der Dialog nicht ausreicht, um die Nichterfüllung durch den Ex-Ehepartner zu lösen, sieht die italienische Rechtsordnung spezifische Instrumente zum Schutz der Eltern-Kind-Beziehung vor. Rechtliche Schritte sollten nicht als Kriegshandlung betrachtet werden, sondern als notwendiges Mittel zur Bekräftigung eines Grundrechts des Kindes.

Die außergerichtliche Abmahnung

Der erste Schritt ist in der Regel der Versand eines Abmahnungsschreibens, das von einem Anwalt verfasst wurde. Dieses formelle Dokument hat einen doppelten Zweck: Einerseits setzt es den anderen Elternteil in Verzug und fordert ihn auf, das schädliche Verhalten sofort einzustellen und die bestehenden Anordnungen einzuhalten; andererseits stellt es einen formellen Nachweis für Versuche einer gütlichen Einigung dar, der in einer möglichen späteren Gerichtsphase nützlich sein wird.

Die Klage beim Gericht gemäß Art. 709-ter ZPO

Wenn die Abmahnung keine Wirkung zeigt, ist das wirksamste Mittel die Klage beim Gericht gemäß Artikel 709-ter der Zivilprozessordnung. Diese Bestimmung erlaubt es dem Elternteil, dessen Recht verletzt wurde, sich an das Gericht zu wenden, um die Annahme dringender Maßnahmen zu beantragen. Nach der Klage kann das Gericht: den säumigen Elternteil ermahnen, eine Schadensersatzzahlung zugunsten des Kindes oder des anderen Elternteils anordnen und den verantwortlichen Elternteil zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilen. In schwerwiegenderen Fällen kann es auch die Bestimmungen bezüglich der elterlichen Sorge für die Kinder ändern.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht in Mailand, ist stets strategisch und individuell, wobei das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Es beginnt mit einer eingehenden Analyse der Situation, um die am besten geeignete Strategie zu definieren. Wo immer möglich, wird versucht, den Konflikt durch eine außergerichtliche Intervention zu lösen, um die korrekte Anwendung der Trennungs- oder Scheidungsbedingungen schnell wiederherzustellen. Angesichts anhaltend behindernder Verhaltensweisen zögert die Kanzlei jedoch nicht, entschlossen den gerichtlichen Weg einzuschlagen und alle gesetzlich vorgesehenen Instrumente zu nutzen, um den wirksamen Schutz des Rechts auf elterliche Sorge beider Elternteile zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Was genau versteht man unter behinderndem Verhalten eines Elternteils?

Behinderndes Verhalten ist jedes aktive oder passive Verhalten, das die friedliche Ausübung der Beziehung zwischen einem Kind und dem anderen Elternteil behindert oder verhindert. Dazu gehört die Nichteinhaltung von Besuchszeiten, die Weigerung, das Kind telefonisch kommunizieren zu lassen, die systematische Verunglimpfung des Ex-Partners vor dem Minderjährigen oder die Entscheidungsfindung über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil.

Welche konkreten Sanktionen sieht Art. 709-ter ZPO vor?

Die Sanktionen werden je nach Schwere des Verhaltens gestaffelt. Es beginnt mit einer formellen Ermahnung durch das Gericht. Anschließend kann es zu einer Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz kommen, sowohl gegenüber dem Kind als auch gegenüber dem ausgeschlossenen Elternteil. Schließlich kann das Gericht eine verwaltungsrechtliche Geldstrafe verhängen, deren Betrag an die Kasse der Strafvollzugsanstalten gezahlt wird und die von mindestens 75 Euro bis zu einem Maximum von 5.000 Euro reichen kann.

Ist es immer notwendig, vor Gericht zu gehen, um das Problem zu lösen?

Nicht immer. Der empfohlene erste Schritt ist der Versand einer formellen Abmahnung über einen Anwalt. Dieses Eingreifen reicht oft aus, um die Ernsthaftigkeit der Situation zu verdeutlichen und den säumigen Elternteil zu veranlassen, sein Verhalten zu ändern. Die Klage vor Gericht wird nur dann notwendig, wenn außergerichtliche Versuche erfolglos waren.

Kann mein Ex-Partner mich daran hindern, mit meinem Kind telefonisch zu sprechen?

Nein, es sei denn, es gibt eine spezifische gerichtliche Anordnung, die dies aus schwerwiegenden Gründen verbietet. Das Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen umfasst auch die Kommunikation per Telefon oder Videoanruf. Die systematische Verhinderung dieser Kommunikation stellt eine Form der Nichterfüllung dar und kann sanktioniert werden.

Kontaktieren Sie die Kanzlei für eine Bewertung Ihres Falls

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine friedliche und beständige Beziehung zu Ihren Kindern aufrechtzuerhalten, da Ihr Ex-Partner behinderndes Verhalten zeigt, ist es unerlässlich, rechtzeitig und mit Bewusstsein zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci und die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in Mailand, Via Alberto da Giussano, 26, bieten Beratung und Rechtsbeistand, um Ihre Situation zu analysieren und die wirksamste Strategie zu ermitteln, um Ihre Rechte und vor allem das Wohl Ihrer Kinder zu schützen. Kontaktieren Sie die Kanzlei, um eine eingehende Bewertung Ihres Falls anzufordern.