Avv. Marco Bianucci

Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Das Problem: Das Umgangsrecht wird verweigert

Das eigene Umgangsrecht mit den Kindern wird vom anderen Elternteil behindert oder sabotiert – eine der schmerzlichsten und frustrierendsten Erfahrungen, die eine Person machen kann. Jede Ausrede, jede Verzögerung, jede grundlose Ablehnung verletzt nicht nur einen richterlichen Beschluss, sondern fügt vor allem der Eltern-Kind-Bindung tiefen Schaden zu. Wir verstehen Ihre Besorgnis und das daraus resultierende Gefühl der Ohnmacht vollkommen. Es ist jedoch von grundlegender Bedeutung zu wissen, dass das italienische Recht konkrete Instrumente zum Schutz und zur Wiederherstellung dieser Beziehung bietet. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mailand befasst sich Rechtsanwalt Marco Bianucci mit diesen heiklen Situationen mit dem vorrangigen Ziel, das Wohl des Kindes und sein Recht auf eine kontinuierliche und unbeschwerte Beziehung zu beiden Elternteilen zu schützen.

Das Recht auf beide Elternteile als Leitprinzip

Der Ausgangspunkt jeder rechtlichen Maßnahme ist das Recht auf beide Elternteile, ein Eckpfeiler unseres Rechtssystems. Dies bedeutet, dass jedes Kind das Recht hat, auch nach einer Trennung oder Scheidung eine stabile und liebevolle Bindung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Das sogenannte „Umgangsrecht“ ist daher keine bloße Konzession für den nicht betreuenden Elternteil, sondern eine Pflicht beider Elternteile gegenüber dem Kind. Jedes Verhalten, das diese Beziehung verhindert oder erschwert und als elterliche Nichterfüllung definiert wird, kann und muss sanktioniert werden. Behinderndes Verhalten kann explizit sein, wie die klare Weigerung, das Kind herauszugeben, oder subtiler, wie die Verunglimpfung des anderen Elternteils oder die systematische Schaffung gleichzeitiger Verpflichtungen während der Umgangszeiten.

Schutzinstrumente: Der Antrag gemäß Art. 709-ter ZPO

Wenn Dialog und gütliche Versuche scheitern, ist das wirksamste Rechtsmittel zur Bewältigung der Nichterfüllung der Antrag gemäß Art. 709-ter der Zivilprozessordnung. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Elternteil, der behindert wird, sich direkt an den Richter zu wenden, der die Trennung oder das Sorgerecht verwaltet hat. Nach dem Antrag hat der Richter die Befugnis, verschiedene Maßnahmen, auch kumulativ, zu ergreifen, um den Streit beizulegen. Er kann den säumigen Elternteil ermahnen, einen Schadensersatz zugunsten des Kindes oder des anderen Elternteils anordnen und den verantwortlichen Elternteil zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilen. In schwerwiegenderen und wiederholten Fällen kann der Richter auch eine Änderung der Sorgerechtsbedingungen prüfen und das Unterbringungsregime des Kindes überdenken.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Erfahrung in Mailand, ist stets auf konkrete Ergebnisse und den vorrangigen Schutz des Kindes ausgerichtet. Jeder Fall wird durch einen klaren strategischen Weg bearbeitet. Zunächst wird eine formelle Abmahnung ausgesprochen, um die Einhaltung der Beschlüsse zu erwirken und die Nichterfüllung zu beweisen. Wenn dies keine Wirkung zeigt, wird ohne Verzug ein Antrag beim Gericht gestellt, wobei jede Verletzung rigoros dokumentiert wird. Ziel ist es nicht, den Konflikt zu verschärfen, sondern die festgelegten Regeln mit Nachdruck wiederherzustellen und dem Kind sein unbestreitbares Recht zu garantieren, die Beziehung zu beiden Elternteilen voll zu leben. Die Strategie wird immer individuell angepasst, wobei geprüft wird, ob eine Ermahnung, eine finanzielle Sanktion oder in extremen Situationen eine Überprüfung der Sorgerechtsmodalitäten angemessener ist.

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich tun, wenn der Ex-Partner die vom Richter festgelegten Besuchszeiten nicht einhält?

Wenn die Verstöße systematisch und nicht nur gelegentlich auftreten, ist es wichtig, Beweise für jede Nichterfüllung zu sammeln (z. B. Nachrichten, E-Mails, Zeugenaussagen) und sich an einen Anwalt zu wenden. Der erste Schritt ist in der Regel ein formelles Abmahnschreiben. Wenn das Verhalten anhält, kann ein Antrag beim Gericht gestellt werden, um die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen zu beantragen.

Kann ich die Zahlung des Unterhalts aufheben, wenn er mir die Kinder nicht sehen lässt?

Absolut nicht. Dies sind zwei völlig getrennte und nicht ausgleichbare Verpflichtungen. Die willkürliche Aussetzung der Unterhaltszahlungen wäre ein Rechtsverstoß Ihrerseits und würde Sie rechtlichen Konsequenzen aussetzen, einschließlich einer möglichen Strafanzeige. Die beiden Probleme müssen auf getrennten rechtlichen Ebenen angegangen werden.

Wie lange dauert es, bis nach dem Antrag eine gerichtliche Anordnung ergeht?

Die Fristen können je nach Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts variieren. Anträge gemäß Art. 709-ter ZPO werden jedoch aufgrund der Sensibilität der Materie und der Notwendigkeit, das Wohl des Kindes zu schützen, mit einer gewissen Dringlichkeit behandelt. Im Allgemeinen wird ein Anhörungstermin relativ kurz nach Einreichung des Antrags angesetzt.

Kann der andere Elternteil zu einer Geldstrafe verurteilt werden?

Ja, das Gesetz sieht dies ausdrücklich vor. Artikel 709-ter ZPO erlaubt es dem Richter, den säumigen Elternteil zur Zahlung einer verwaltungsrechtlichen Geldstrafe von mindestens 75 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro zugunsten der Kasse der Gerichtsbeitragskasse zu verurteilen. Dies dient als Abschreckung für zukünftiges behinderndes Verhalten.

Kontaktieren Sie einen Anwalt, um Ihr Umgangsrecht zu schützen

Wenn Ihr Umgangsrecht systematisch verletzt wird, ist es unerlässlich, rechtzeitig zu handeln, um die Bindung zu Ihren Kindern zu schützen. Als Anwalt für Familienrecht in Mailand kann Rechtsanwalt Marco Bianucci Ihnen die notwendige Unterstützung bieten, um Ihre Rechte und vor allem die des Kindes durchzusetzen. Kontaktieren Sie die Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26, um eine eingehende und strategische Bewertung Ihres Falls zu erhalten.