Die Technologie hat die Überwachung von Arbeitsaktivitäten extrem vereinfacht, aber der wahlllose Einsatz von GPS-Ortungssystemen und Tracking-Anwendungen auf den Geräten von Mitarbeitern wirft heikle rechtliche Fragen auf. Ständig während der Arbeitszeit und manchmal auch außerhalb davon überwacht zu werden, kann ein starkes Gefühl der Unterdrückung hervorrufen und grundlegende Persönlichkeitsrechte verletzen. Als Anwalt für Schadensersatzansprüche in Mailand beobachtet Avv. Marco Bianucci täglich, wie mangelnder Respekt vor den Datenschutzbestimmungen nicht nur psychische Belastungen, sondern tatsächliche Schäden an der beruflichen Würde des Arbeitnehmers verursachen kann.
In Italien ist das Kontrollrecht des Arbeitgebers nicht absolut. Artikel 4 des Arbeitnehmerstatuts, aktualisiert durch das Jobs Act, legt strenge Regeln für die Installation von Geräten fest, die auch die Möglichkeit einer Fernüberwachung der Arbeitnehmeraktivitäten bieten. Diese Geräte dürfen ausschließlich für organisatorische und produktive Bedürfnisse, zur Arbeitssicherheit und zum Schutz des Unternehmensvermögens installiert werden. Die Installation ist jedoch nur nach einer kollektiven Vereinbarung mit den Gewerkschaftsvertretungen oder, falls keine vorhanden ist, nach Genehmigung durch die Arbeitsinspektion rechtmäßig.
Es ist wichtig, zwischen den vom Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung genutzten Geräten (wie Smartphones oder Tablets, die für die Arbeit unerlässlich sind) und reinen Überwachungsinstrumenten zu unterscheiden. Auch im ersten Fall muss der Arbeitgeber jedoch angemessen über die Nutzungs- und Kontrollmodalitäten informieren, unter voller Einhaltung der DSGVO (Europäische Datenschutzverordnung). Wenn der Arbeitgeber Standort- oder Aktivitätsdaten des Mitarbeiters sammelt, ohne diese Verfahren einzuhalten, begeht er eine rechtswidrige Handlung, die zu einem Schadensersatzanspruch berechtigen kann.
Wenn ein Arbeitnehmer vermutet, Opfer einer unrechtmäßigen Überwachung zu sein, ist es wichtig, strategisch vorzugehen. Der Ansatz von Avv. Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Schadensersatzansprüche in Mailand, beginnt mit einer eingehenden technischen und rechtlichen Analyse der vom Unternehmen verwendeten Geräte. Wir prüfen nicht nur das Fehlen von Gewerkschaftsvereinbarungen, sondern untersuchen auch die konkreten Modalitäten, wie die Daten gesammelt, gespeichert und möglicherweise gegen den Arbeitnehmer verwendet wurden (z. B. für disziplinarische Maßnahmen).
Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet daran, den Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Datenverarbeitung und dem dem Arbeitnehmer entstandenen Schaden nachzuweisen, der sowohl vermögensrechtlicher als auch nicht vermögensrechtlicher Natur sein kann (immaterieller oder existentieller Schaden aufgrund von Stress und Verletzung der Würde). Unser Ziel ist es, die gerechte Entschädigung für den Mandanten zu erhalten und eine technische Verletzung in einen konkreten Schutz der Rechte zu verwandeln, sowohl in der außergerichtlichen Phase als auch, falls erforderlich, vor Gericht.
Nein, die Installation eines GPS-Ortungsgeräts in einem Firmenfahrzeug muss immer einer angemessenen Information des Arbeitnehmers vorausgehen. Wenn das Gerät eine ständige Überwachung der Arbeitsaktivität ermöglicht, ist zudem eine Gewerkschaftsvereinbarung oder die Genehmigung der Arbeitsinspektion erforderlich, es sei denn, das GPS ist für die Erbringung der Arbeitsleistung selbst unerlässlich.
Die Aufforderung zur Installation von Überwachungs-Apps auf persönlichen Geräten (BYOD - Bring Your Own Device) ist eine äußerst riskante und oft illegale Praxis, wenn sie nicht durch strenge Richtlinien geregelt ist, die die Trennung zwischen Privat- und Berufsleben schützen. Die Zustimmung des Arbeitnehmers gilt in diesem Bereich aufgrund der Unterordnungsposition oft als "fehlerhaft", was die Datenverarbeitung potenziell rechtswidrig macht.
Wenn die Daten unter Verstoß gegen Artikel 4 des Arbeitnehmerstatuts oder die Datenschutzbestimmungen erhoben wurden (z. B. ohne Information), sind sie für disziplinarische Zwecke unbrauchbar. Eine Kündigung, die ausschließlich auf rechtswidrig erlangten Beweisen beruht, kann angefochten werden, um ihre Aufhebung und die daraus resultierende Schadensersatzforderung zu verlangen.
Der Schadensersatz wird anhand der Schwere der Verletzung, der Dauer der rechtswidrigen Überwachung, der Verbreitung der gesammelten Daten und der psychophysischen oder beruflichen Folgen für den Arbeitnehmer bewertet. Avv. Marco Bianucci analysiert jeden einzelnen Aspekt, um den erlittenen Schaden korrekt zu quantifizieren und eine angemessene Schadensersatzforderung zu formulieren.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch GPS, Software oder Anwendungen einer illegalen Überwachung ausgesetzt sind, warten Sie nicht, bis die Situation Ihre Gelassenheit oder Ihren Arbeitsplatz beeinträchtigt. Kontaktieren Sie Avv. Marco Bianucci für eine Bewertung Ihres Falls. Wir empfangen Sie in unserem Büro in Mailand, in der Via Alberto da Giussano, 26, wo wir Ihre Situation analysieren und die beste Strategie definieren können, um den Ihnen zustehenden Schadensersatz zu erhalten.