Das Urteil Nr. 23759 vom 10. Februar 2023, veröffentlicht am 31. Mai 2023, bietet eine wichtige Reflexion über Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, wobei der Schwerpunkt auf der Unterscheidung zwischen den Handlungen des Besitzes und der Abgabe liegt. Insbesondere hat der Oberste Kassationsgerichtshof klargestellt, wie unter bestimmten Umständen diese Handlungen ihre rechtliche Eigenständigkeit verlieren können, was einen formellen Wettbewerb ausschließt.
In diesem Fall wurde dem Angeklagten M. E. K. der Besitz und die anschließende Abgabe von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Das Berufungsgericht von Florenz hatte in einem Urteil vom 25. März 2022 die Vielfalt der Handlungen anerkannt, aber der Oberste Kassationsgerichtshof hat, ohne Zurückverweisung aufhebend, entschieden, dass die beanstandeten Handlungen als eine einzige Tat betrachtet werden müssen, was die Konfiguration eines formellen Wettbewerbs ausschließt.
Vielfalt der Handlungen – Besitz und Abgabe – Formeller oder scheinbarer Wettbewerb – Bedingungen – Sachverhalt. Im Bereich der Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verlieren die in Art. 73 des Präsidialdekrets vom 9. Oktober 1990, Nr. 309, vorgesehenen verschiedenen Handlungen ihre Eigenständigkeit, mit der Folge des Ausschlusses des formellen Wettbewerbs durch Absorption, wenn sie eine Manifestation der Verfügung über dieselbe Substanz darstellen und gleichzeitig oder jedenfalls ohne erkennbare Unterbrechung zur Verwirklichung eines einzigen Zwecks erfolgen. (Sachverhalt bezüglich des Besitzes und der anschließenden Abgabe derselben Betäubungsmittelsubstanz, bei dem, obwohl das materielle Objekt strukturell heterogener Handlungen identisch war, ein scheinbarer Wettbewerb aufgrund der fehlenden zeitlichen Nähe der anfänglichen Besitzhandlung und der nachfolgenden Abgaben ausgeschlossen wurde).
Dieses Urteil unterstreicht einen Grundsatz im Strafrecht: die Absorption von Handlungen. Bei Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, wenn die Handlungen des Besitzes und der Abgabe ohne Unterbrechung erfolgen, entfällt die Möglichkeit, einen formellen Wettbewerb zu konstatieren. Das bedeutet, dass die für die einzelnen Handlungen vorgesehenen Strafen nicht addiert werden können, sondern eine einzige Strafe für die Gesamthandlung angewendet wird.
Das Urteil Nr. 23759 von 2023 stellt eine wichtige Klarstellung der Rechtsprechung im Bereich der Betäubungsmittel dar. Es hebt hervor, wie die Handlungen des Besitzes und der Abgabe, wenn sie in einem Kontext der Kontinuität ausgeführt werden, als eine einzige Tatbestandsverwirklichung betrachtet werden müssen, wodurch der formelle Wettbewerb ausgeschlossen wird. Dieser Ansatz vereinfacht nicht nur die rechtliche Bewertung der Handlungen, sondern stellt auch einen Schutz für die Angeklagten dar, indem die Möglichkeit einer Strafverschärfung reduziert wird. In einem komplexen rechtlichen Umfeld wie dem der Drogendelikte bietet dieses Urteil Denkanstöße und einen wichtigen Bezugspunkt für zukünftige ähnliche Fälle.