Das Urteil Nr. 21495 vom 20. Dezember 2022 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Baustein in der italienischen Rechtsprechung bezüglich der Haftbedingungen und der Achtung der Menschenrechte dar. Insbesondere hat sich das Gericht zu den Entschädigungsansprüchen gemäß Art. 35-ter des Strafvollzugsgesetzes geäußert, im Zusammenhang mit dem Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlungen, wie es in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.
Im Verfahren war das Justizministerium als Beklagter beteiligt, und es wurden entscheidende Fragen hinsichtlich der Festlegung des individuellen Mindestplatzes für Gefangene aufgeworfen. Das Gericht hat entschieden, dass zur Vermeidung des Risikos unmenschlicher Behandlungen ein Mindestplatz von drei Quadratmetern pro Gefangenem gewährleistet werden muss. Ein wesentlicher Aspekt, der sich aus dem Urteil ergab, betrifft jedoch die Anrechenbarkeit des von Einzelbetten eingenommenen Raumes.
01 Präsident: MOGINI STEFANO. Berichterstatter: FILOCAMO FULVIO. Berichterstatter: FILOCAMO FULVIO. Angeklagter: JUSTIZMINISTERIUM. (Bestätigung) Aufhebung mit Zurückverweisung, TRIBUNAL FÜR DIE ÜBERWACHUNG BARI, 15.02.2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Entschädigungsanspruch gemäß Art. 35-ter der Strafvollzugsordnung - Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen - Festlegung des individuellen Mindestplatzes innerhalb der Anstalt - Von Einzelbetten eingenommener Raum - Anrechenbarkeit - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf Entschädigungsansprüche gemäß Art. 35-ter der Strafvollzugsordnung gegenüber Inhaftierten oder Untergebrachten darf zur Ermittlung des individuellen Mindestplatzes von drei Quadratmetern, der gewährleistet werden muss, damit der Staat nicht gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen gemäß Art. 3 der EMRK verstößt, wie es die Rechtsprechung des EGMR auslegt, der von dem Einzelbett der inhaftierten Person eingenommene Raum nicht angerechnet werden, da es sich um ein tendenziell fest im Boden verankertes Möbelstück handelt, das aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht leicht von einem Punkt zum anderen der Zelle verschoben werden kann und die ungehinderte Bewegung des Betreffenden darin beeinträchtigt.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs hat erhebliche Auswirkungen auf das italienische Strafvollzugssystem. Sie unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung angemessener Räumlichkeiten für Gefangene im Einklang mit den europäischen Vorschriften. Insbesondere die Nichtanrechnung des von den Betten eingenommenen Raumes auf den geforderten Mindestplatz dient der Sicherstellung einer Haftumgebung, die die Menschenwürde achtet und keine Form der unmenschlichen Behandlung darstellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 21495 vom 20. Dezember 2022 einen Fortschritt im Schutz der Rechte von Gefangenen in Italien darstellt. Es klärt nicht nur die Berechnung des individuellen Mindestplatzes, sondern bekräftigt auch das Engagement des italienischen Rechtssystems zur Achtung der Grundprinzipien der Würde und Menschlichkeit. Die zuständigen Behörden sind nun aufgefordert, die vom Gericht festgelegten Bestimmungen umzusetzen und sicherzustellen, dass die Haftbedingungen den europäischen Standards und den Menschenrechten entsprechen, um so das Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlungen zu vermeiden.