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Urteil Nr. 15728 von 2023: Von Amts wegen zu prüfende Verletzung des Grundsatzes der Strafgesetzmäßigkeit | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 15728 vom 2023: Von Amts wegen zu prüfende Verletzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafe

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 15728 vom 11. Januar 2023, hinterlegt am 13. April 2023, bietet wichtige Denkanstöße zum Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafe und dessen Anwendung durch das Rechtsmittelgericht. Insbesondere hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Verletzung dieses Grundsatzes von Amts wegen zu prüfen ist, auch wenn sie aus einer Gesetzesänderung resultiert, die nach dem angefochtenen Urteil erfolgte.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hatte das Berufungsgericht eine Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung verhängt. Nach der durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, eingeführten Gesetzesänderung war die Straftat jedoch nur noch auf Antrag verfolgbar und somit nicht mehr in die Zuständigkeit des Berufungsgerichts, sondern des Friedensrichters fallend. Diese Reform machte die Notwendigkeit einer Überprüfung der Entscheidung offensichtlich, da die Sanktionierung zu Gunsten des Angeklagten geändert worden war.

Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts – Verletzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafe aufgrund einer Gesetzesänderung – Von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit – Vorliegen – Sachverhalt. Die Verletzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafe ist vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu prüfen, auch wenn sie auf einer Gesetzesänderung beruht, die nach dem angefochtenen Urteil erfolgte und die Sanktionierung zugunsten des Angeklagten geändert hat. (Sachverhalt, in dem der Oberste Gerichtshof die Entscheidung aufhob, mit der das Berufungsgericht eine Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung verhängt hatte, die nach der durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, eingeführten Gesetzesänderung nur noch auf Antrag verfolgbar war und somit gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a) des Gesetzesdekrets vom 28. August 2000, Nr. 274, in die Zuständigkeit des Friedensrichters fiel, einer Justizbehörde, der die Verhängung von Freiheitsstrafen verwehrt ist).

Implikationen der Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof hat unter Anerkennung der Bedeutung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit klargestellt, dass auch Gesetzesänderungen, die nach dem erstinstanzlichen Urteil erfolgten, im Berufungsverfahren zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass ein Richter nicht einfach eine Strafe bestätigen kann, ohne zu prüfen, ob diese den neuen gesetzlichen Standards entspricht. Die Implikationen dieses Urteils lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Gesetzesänderung kann die Sanktionierung von Angeklagten rückwirkend beeinflussen.
  • Das Rechtsmittelgericht ist verpflichtet, von Amts wegen etwaige Verletzungen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit zu prüfen.
  • Die Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmungen ist unerlässlich, um ein faires Verfahren zu gewährleisten und die Rechte der Angeklagten zu schützen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 15728 vom 2023 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte von Angeklagten dar und unterstreicht die grundlegende Rolle des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit im italienischen Justizsystem. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Sanktionierung angesichts von Gesetzesänderungen von Amts wegen zu überprüfen, ist ein klares Zeichen dafür, dass sich das italienische Rechtssystem weiterentwickelt, um mehr Gerechtigkeit und Fairness zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Juristen und Bürger sich dieser Dynamiken bewusst sind, um Strafverfahren mit größerem Verständnis anzugehen.

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