Das Urteil Nr. 17946 vom 31. Januar 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs hebt grundlegende Aspekte der Ausweisung von Ausländern als Ersatz für Freiheitsstrafen gemäß Art. 16 des Gesetzesdekrets Nr. 286 von 1998 hervor. Insbesondere hat der Gerichtshof eine Entscheidung des Berufungsgerichts Bologna teilweise aufgehoben und die Notwendigkeit betont, die Dauer des Wiedereinreiseverbots im Falle einer Ausweisung anzugeben.
Das Gesetzesdekret Nr. 286 von 1998, bekannt als Einheitsgesetz zur Einwanderung, regelt die Modalitäten der Ausweisung von Ausländern. Artikel 16 Absatz 1 sieht vor, dass ein Richter die Ausweisung als Ersatzstrafe für eine Freiheitsstrafe anordnen kann. Der Gerichtshof hat jedoch klargestellt, dass es für den Richter zwingend erforderlich ist, auch die Dauer des Wiedereinreiseverbots festzulegen, da es sich um eine Ermessensmaßnahme handelt, die klar definiert sein muss.
Ausweisung von Ausländern als Ersatz für Freiheitsstrafen gemäß Art. 16 Gesetzesdekret Nr. 286 von 1998 – Dauer – Unterlassung der Angabe durch das Erkenntnisgericht – Folgen – Rechtswidrigkeit – Vorhandensein. Im Hinblick auf die Ausweisung von Ausländern als Ersatz für Freiheitsstrafen gemäß Art. 16 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 286 vom 25. Juli 1998 ist das Erkenntnisgericht verpflichtet, die Dauer des Wiedereinreiseverbots festzulegen, da es sich um eine Ersatzstrafe für die Haft handelt, die im Rahmen eines Ermessens ausgeübt wird. Daher führt die Unterlassung der Angabe der Dauer der Ausweisung zur Aufhebung des Urteils in Bezug auf die Ersatzstrafe.
Diese Leitsatz unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Ausübung des Ermessens durch den Richter. Die Nichtangabe der Ausweisungsdauer beeinträchtigt nicht nur die Rechtmäßigkeit der Sanktion, sondern schafft auch rechtliche Unsicherheiten für die betroffene Person. Ohne eine spezifische Dauer könnte sich der Ausländer in einer prekären und verletzlichen Situation befinden, da er nicht weiß, wann er möglicherweise in das Land zurückkehren kann.
Das Urteil stellt eine wichtige Mahnung an Richter und Juristen dar. Es ist unerlässlich, dass Entscheidungen über Ausweisungen klar und gut begründet sind, um die Achtung der Rechte von Ausländern und die korrekte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten. Die Auswirkungen dieses Urteils gehen über den Einzelfall hinaus und beeinflussen die Rechtsprechung im Bereich der Einwanderung weiter.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 17946 von 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gerechteren und menschenrechtskonformen Justiz darstellt. Die Notwendigkeit, die Dauer des Wiedereinreiseverbots anzugeben, darf nicht nur als formelle Erfüllung betrachtet werden, sondern als wesentliches Element zur Gewährleistung der Achtung der Würde der beteiligten Personen.