In der komplexen Landschaft des italienischen Steuerrechts ist die Ermittlung von Einkünften ein fruchtbarer Boden für Debatten. Die Verordnung Nr. 16168 des Obersten Kassationsgerichtshofs, die am 16. Juni 2025 hinterlegt wurde, stellt eine wichtige Erinnerung an die Grundprinzipien dar, die das Handeln der Finanzverwaltung leiten, insbesondere im Hinblick auf die pauschale Ermittlung von Einkünften und die Achtung der Leistungsfähigkeit. Diese Entscheidung liefert entscheidende Einblicke zur Abwägung der steuerlichen Bedürfnisse mit dem Schutz des Steuerpflichtigen.
Die pauschale Ermittlung von Einkünften ist ein Instrument der Finanzverwaltung zur Rekonstruktion des steuerpflichtigen Einkommens, wenn die Buchführungsunterlagen unzuverlässig oder nicht vorhanden sind. Das DPR 600/1973 regelt in den Artikeln 32 und 39 die Ermittlungsbefugnisse und unterscheidet zwischen:
Die Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass eine solche Rekonstruktion, auch wenn sie auf Vermutungen beruht, nicht zu einer willkürlichen Besteuerung führt, sondern am Verfassungsprinzip der Leistungsfähigkeit verankert ist.
Der Kern der Verordnung Nr. 16168/2025 liegt in der Einhaltung von Artikel 53 der italienischen Verfassung: "Alle sind verpflichtet, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Ausgaben beizutragen." Dieses Prinzip verlangt, dass die Steuer der tatsächlich erzielten Einnahmen entspricht. Das Kassationsgericht hat unter Bezugnahme auf das Verfassungsgericht (Urteil Nr. 10 von 2023) klargestellt, dass auch bei der pauschalen Ermittlung von Einkünften die Berücksichtigung von Kosten nicht außer Acht gelassen werden darf. Das Einkommen ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die Nichtberücksichtigung von Kosten, auch wenn sie pauschal oder vermutet sind, würde bedeuten, einen Betrag zu besteuern, der über die tatsächliche Leistungsfähigkeit hinausgeht, und damit gegen die Verfassungsvorschriften zu verstoßen. Die Entscheidung, die im Rechtsstreit zwischen C. G. C. und A. mit Präsident M. C. und Berichterstatter A. N. ergangen ist, hat eine Entscheidung des Steuergerichts der II. Instanz Siziliens mit Zurückverweisung aufgehoben und die Relevanz der Angelegenheit hervorgehoben.
Die Verordnung Nr. 16168 vom 16.06.2025 bringt dieses grundlegende Konzept in ihrem Leitsatz klar zum Ausdruck:
Im Bereich der Einkommensermittlung und unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 10 von 2023 dargelegten Grundsätze muss jede pauschale Ermittlung von Einkünften, sei sie analytisch-pauschal oder rein pauschal, die pauschal oder vermutet angefallenen Kosten zur Erzielung des dem Steuerpflichtigen zugerechneten Einkommens berücksichtigen, damit der auf Vermutungen gestützte Mechanismus der Einkommensermittlung das Prinzip der Leistungsfähigkeit so weit wie möglich wahrt.
Dieser Leitsatz ist von entscheidender Bedeutung. Er begründet eine materielle Verpflichtung für die Finanzverwaltung: Unabhängig von der pauschalen Ermittlungsmethode darf die Ermittlungsbehörde die Existenz von Kosten, die für die Erzielung des Einkommens notwendig sind, nicht ignorieren. Wenn diese nicht genau bestimmt werden können, müssen sie "pauschal" oder "vermutet" quantifiziert werden, um den Steuerpflichtigen nicht über seine tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinaus zu belasten. Das Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 10 von 2023, auf das Bezug genommen wird, und die Bestätigung seiner weitreichenden Anwendung durch das Kassationsgericht gewährleisten einen größeren Schutz.
Die Verordnung 16168/2025 des Kassationsgerichts stellt eine Schutzmauer für das Prinzip der Leistungsfähigkeit dar. Ihre Auswirkungen sind sowohl für die Finanzverwaltung, die ihre Ermittlungsmethoden verfeinern muss, um eine Kostenschätzung einzubeziehen, als auch für die Steuerpflichtigen, deren Position im Falle von Anfechtungen gestärkt wird, von erheblicher Bedeutung. Diese Entscheidung fordert die Behörden auf, keine Ermittlungsmechanismen anzuwenden, die ausschließlich auf geschätzten Einnahmen basieren, ohne die Kostenstruktur zu berücksichtigen, die jeder produktiven Tätigkeit innewohnt. Dies entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Pflicht, seine Kosten nachzuweisen, verpflichtet aber die Verwaltung, bei der pauschalen Rekonstruktion eines Einkommens eine realistische Schätzung vorzunehmen, die die negative Komponente des Einkommens berücksichtigt, sofern diese nicht präzise nachweisbar ist. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren und verfassungsrechtlich orientierten Steuersystems.